Das Honorar für AUVAsicher Vertragspartner:innen wird seit 2007 jährlich am 1. Jänner nach dem "Tariflohnindex 1986 für freie Berufe" mit Stichtag 1. Juli des Vorjahres valorisiert. Das so berechnete Stundenhonorar wird kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet und beläuft sich nach der Indexanpassung für 2024 auf EUR 176,88 pro Stunde. Dies bedeutet eine Erhöhung um EUR 11,57 bzw. ein Plus von sieben Prozent.
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