e-Privatrezept
Wenn aufgrund einer nicht erfolgreichen Anspruchsprüfung kein vollständig elektronisches e-Rezept ausgestellt werden kann, ist ein Papierprivatrezept auszustellen. Es darf nicht auf ein Blanko-Rezept (inkl. e-Rezept-ID) zurückgegriffen werden. Ausnahmen bestehen nur für die Erstellung von Pro Ordinatione Rezepten und wenn der Anspruch grundsätzlich vorhanden wäre, aber noch nicht im System hinterlegt ist. In diesen Fällen ist das Geburtsdatum anzugeben.
Bei der Verordnung von Heilmitteln muss die korrekte Abgabemenge angegeben werden.
Psychotrope Substanzen sind grundsätzlich von der Mehrfachabgabe ausgenommen.
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e-Suchtgiftrezept
Bei der Verordnung von Flunitrazepam (Rohypnol) gilt analog zum Papierprozess, dass e-Rezepte mit einem Suchtgift-Kennzeichen versehen werden müssen. Bei der Verordnung mittels Blanko-Formular muss eine Suchtgiftvignette geklebt werden.
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