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e-Rezept: Ausstellung von Heilmittelverordnungen über e-Rezept

Auslaufen der Ausnahmen für Verschreibungen per E-Mail und Fax per 1.7.2022

Mit einem am 5. Juli 2022 bei uns eingelangten Schreiben informiert die ÖGK über wesentliche Punkte in der Anwendung von e-Rezept, um den Prozess von der Rezeptausstellung bei den Ärzt:innen, über die Einlösung in den Apotheken, bis zur Abrechnung optimal zu gestalten. Unter anderem weist die ÖGK darauf hin, dass mit Ausnahme vom Suchtgiftrezept keine Rezepte mehr per Fax oder E-Mail an die Apotheken geschickt werden können.

Folgende Punkte werden im Schreiben, in dem Sie die Details finden, angesprochen:

  1. Vermerk über die Einholung einer chefärztlichen Bewilligung
  2. Verordnung von Nicht-Arzneispezialitäten
  3. Anmerkung „Expeditio nocturna“
  4. Anmerkung „M.I.R.“
  5. Verordnung von Suchtgiften
  6. Verordnung von Verbandstoffen
  7. Verschreibungen per E-Mail und Fax per 1.7.2022

Es wird ausdrücklich aufmerksam gemacht, dass es sich hierbei um Inhalte handelt, die nicht mit der Ärztekammer abgestimmt und/oder koordiniert wurden. Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte wurde im Rahmen der Aussendungen (im letzten Moment) lediglich in Kenntnis gesetzt.

Ausstellung von Heilmittelverordnungen über e-Rezept (pdf) 280 KB
Auslaufen der Ausnahmen für Verschreibungen per E-Mail und Fax per 1.7.2022
ÖGK Schreiben vom Juli 2022
Auslaufen der Regelung für Fernrezepte (pdf) 201 KB
ÖÄK Schreiben vom 6.7.2022