Mit einem am 5. Juli 2022 bei uns eingelangten Schreiben informiert die ÖGK über wesentliche Punkte in der Anwendung von e-Rezept, um den Prozess von der Rezeptausstellung bei den Ärzt:innen, über die Einlösung in den Apotheken, bis zur Abrechnung optimal zu gestalten. Unter anderem weist die ÖGK darauf hin, dass mit Ausnahme vom Suchtgiftrezept keine Rezepte mehr per Fax oder E-Mail an die Apotheken geschickt werden können.
Folgende Punkte werden im Schreiben, in dem Sie die Details finden, angesprochen:
- Vermerk über die Einholung einer chefärztlichen Bewilligung
- Verordnung von Nicht-Arzneispezialitäten
- Anmerkung „Expeditio nocturna“
- Anmerkung „M.I.R.“
- Verordnung von Suchtgiften
- Verordnung von Verbandstoffen
- Verschreibungen per E-Mail und Fax per 1.7.2022
Es wird ausdrücklich aufmerksam gemacht, dass es sich hierbei um Inhalte handelt, die nicht mit der Ärztekammer abgestimmt und/oder koordiniert wurden. Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte wurde im Rahmen der Aussendungen (im letzten Moment) lediglich in Kenntnis gesetzt.