Einstellung Handy-Signatur mit 5.12.2023

Umstellung auf ID Austria

Seit 2021 wird die ID Austria in einer Pilotphase getestet. Am 5. Dezember 2023 startet der reguläre Betrieb. Ab diesem Tag wird für die Anmeldung bei Web- und App-Services, für die bislang die Handy-Signatur verwendet werden konnte, die ID Austria benötigt. 

Umstellung auf ID Austria mit Basisfunktion

Besitzen Sie eine Handy-Signatur, können Sie diese online (bei jeder ID Austria-Anmeldemaske, auf oesterreich.gv.at oder in der App "Digitales Amt") auf die ID Austria mit Basisfunktion umstellen. Diese bietet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur.

Der Umstieg auf die ID Austria mit Basisfunktion kann ohne Behördengang einfach online erfolgen. Es ist dazu kein Smartphone mit Face-ID oder Fingerprint als Erkennung nötig, ein Einloggen ist auch über einen Code, der per SMS verschickt wird, möglich.

Aufwertung zur ID Austria mit Vollfunktion

Wurde die Handy-Signatur behördlich registriert (z.B. via Magistrat, FinanzOnline), kann sie online zur ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden. Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. von der NÖ Ärztekammer), ist ein Behördengang erforderlich.

Haben Sie Fragen zur ID Austria oder benötigen Sie Hilfe bei der Umstellung bzw. der Registrierung, wenden Sie sich bitte an die Serviceline Digitales Amt: +43 1 71123 884466 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr) oder per E-Mail an buergerservice.oegv(at)brz.gv.at. Auf einer Internetseite des Bundes finden Sie Antworten auf FAQs zur ID Austria

Umstieg auf ID Austria (pdf) 334 KB
Schreiben der ÖÄK vom 27.11.2023