EU-Förderungen für Gruppenpraxen: aktualisierter Fragenkatalog online

Klarstellung der wöchentlichen Mindestöffnungszeit von 40 Stunden: gilt für den Ordinationsbetrieb und ist nicht mit ärztlicher Anwesenheit gleichzusetzen.

Seit Jänner 2024 können auch Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie für Kinder- und Jugendheilkunde, die gewisse Kriterien erfüllen, Förderungen aus der EU Aufbau- und Resilienzfazilität beantragen. Förderbar sind v.a. Kosten für Neu-, Um- und Ausbau sowie Kosten für medizinische Ausstattung. Gefördert werden jeweils 50 Prozent der Investitionssumme bis zu einer maximalen Fördersumme von EUR 500.000,--. 

Zu den Voraussetzungen zählt u.a. eine wöchentliche Mindestöffnungszeit von 40 Stunden. In einer überarbeiteten Version des Fragenkataloges zur Projektförderung wird klargestellt, dass diese Mindestöffnungszeit für den Ordinationsbetrieb gilt und nicht mit ärztlicher Anwesenheit gleichzusetzen ist. So können bspw. auch fünf Stunden Visitentätigkeit miteingerechnet werden. Weiters wird präzisiert: Die Auflagen müssen nicht zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein, sondern erst zum Zeitpunkt der finalen Abrechnung

Detaillierte Infos finden Sie im Fragenkatalog auf der Website der Plattform Primärversorgung.

Link: Plattform Primäversorgung - Projektförderung für Vertragsgruppenpraxen und -ambulatorien