Von der Bildungsdirektion Niederösterreich wurde ein Schreiben betreffend Freistellungsmöglichkeit von schwangeren Landeslehrerinnen versendet.
In diesem Zusammenhang dürfen wir wie folgt klarstellen:
Die Bildungsdirektion hat den Weg gewählt, dass - solange eine FFP2-Maskentragepflicht in der Schule besteht - Schwangere, egal in welcher Schwangerschaftswoche und ohne Beachtung eines möglichen Impfstatus, von den Aufgaben, die sie in Präsenz in der Schule zu erbringen haben, freigestellt (im Sinne von abgezogen) werden. Stattdessen werden diesen Arbeiten übertragen, die keine Anwesenheit in der Schule notwendig machen. Es reicht dafür eine Bestätigung über die Schwangerschaft. Dies gilt jedenfalls für alle Landeslehrerinnen (Volksschule, Mittelschule etc.) in Niederösterreich. Für schwangere Bundeslehrerinnen (AHS, etc.), gilt diese spezifische Regelung als Folge einer entsprechenden Vorgabe des BMBWF ebenfalls, solange es eine FFP2-Maskenpflicht in der Schule gibt.
Diese „soziale“ Freistellung erfolgt daher nicht aufgrund der Zugehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe oder auf Basis des Mutterschutzgesetzes. Die Ausstellung eines Risikoattestes oder einer Bestätigung nach dem Mutterschutzgesetz ist dafür nicht erforderlich und in der Regel – mangels Vorliegens der Erfordernisse – nicht zulässig.