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Honorar: Ausdruck aus eImpfpass / Ausstellung Impfzertifikat

Wie bereits angekündigt, wurde niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten die Möglichkeit eingeräumt, für einen Ausdruck aus dem Elektronischen Impfpass bzw. die Ausstellung eines Impfzertifikats (Zertifikat im Rahmen des Grünen Passes) ein Honorar in Höhe von EUR 3,-- gegenüber den Kassen (ÖGK, BVAEB, SVS) zu verrechnen. Nunmehr wurde die erforderliche Verordnung kundgemacht, welche die Rahmenbedingungen vorgibt:

Damit ein Honorar verrechnet werden kann, darf vom Versicherten am selben Tag bei dem Arzt/der Ärztin keine Leistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. Krankenbehandlung) in Anspruch genommen werden. Im zweiten Quartal 2021 gebührt pro Monat je Versicherter/m ein Honorar für

  • maximal einen Ausdruck aus dem Elektronischen Impfpass, sofern nicht bereits die Ausstellung eines Impfzertifikats nach § 4e Abs 4 Epidemiegesetz 1950 möglich ist,
  • oder die Ausstellung maximal eines Impfzertifikats für die erste Impfung gegen SARS-CoV-2, sofern nicht bereits die Ausstellung eines Impfzertifikats für die zweite Impfung möglich ist,
  • oder die Ausstellung maximal eines Impfzertifikats für die zweite Impfung gegen SARS-CoV-2.

Für die Abrechnung des Ausdrucks aus dem eImpfpass bzw. der Impfzertifikate wurden die folgende Leistungspositionen von der Sozialversicherung eingeführt:

  • COVD1 = Erstes Impfzertifikat
  • COVD2 = Zweites Impfzertifikat
  • COVD3 = Ausdruck e-Impfpass

Beachten Sie bitte, dass die Verordnung rückwirkend mit 19. Mai 2021 in Kraft tritt und folglich die von Ihnen bereits ab diesem Zeitpunkt ausgestellten und dokumentierten Ausdrucke aus dem eImpfpass bzw. Impfzertifikate rückwirkend unter den o.a. Bedingungen mit der Sozialversicherung abgerechnet werden können.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorliegende Verordnung, insbesondere die darin geregelte Abrechnungsmodalität, nicht mit der Österreichischen Ärztekammer akkordiert wurde.