Honorarverhandlungen mit der ÖGK-NÖ für die drei Jahre 2022 bis 2024

Information zum Verhandlungsergebnis

Hinweis: Diese Information wurde als Sondereline am 18.7.2023 an alle ÖGK-Vertragsärzt:innen verschickt.

Nach ersten Vorgesprächen im Rahmen der Klausur mit der ÖGK NÖ im April 2023 haben im Mai und Juni weitere Verhandlungstermine stattgefunden; über den Zwischenstand wurde im Rahmen einer Kurienklausur Anfang Juni 2023 ausführlich informiert, die Kurienversammlung hat dem Verhandlungsergebnis noch im Juni ihre Zustimmung erteilt. Bis zur Beschlussfassung aller Gremien wurde Vertraulichkeit vereinbart, wozu wir um Ihr Verständnis ersuchen. Nunmehr liegt ebenso ein positiver Beschluss der Gremien der ÖGK vor, sodass wir Sie wie folgt über das Gesamtpaket informieren dürfen.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Für tarifwirksame Erhöhung und Einmalbeträge wurden für die Jahre 2022 bis 2024 für die NÖ Vertragsärzteschaft 15,72 Prozent ausverhandelt.
  • Das Frequenzrisiko liegt bei der ÖGK.
  • Per 1. Jänner 2023 wurden tarifwirksame Erhöhungen im Ausmaß von 10,4 Prozent erfolgen.
  • Für 2024 wurde eine Absicherungsklausel bei anhaltend hoher Inflation vereinbart.
  • Anstehende strukturelle Verbesserungen im Bereich der Endoskopien/Colonoskopien konnten umgesetzt werden.
  • Das Eigenlabor sowie das CRP werden wieder erhöht.
  • Der Innovationstopf wird für wichtige Projekte wie das Management chronischer Wunden erweitert.


Im Detail:

Für tarifwirksame Erhöhungen und Einmalbeträge werden für drei Jahre insgesamt 15,72 Prozent zur Verfügung gestellt.

Für tarifwirksame Erhöhungen sind folgende Prozentsätze verhandelt worden:

  • 6,10 Prozent für 2022
  • 4,07 Prozent für 2023
  • 3,01 Prozent für 2024 plus Absicherungsklausel

Per 1. Jänner 2023 kommt es daher bei den kurativen Leistungen zu tarifwirksamen Erhöhungen ohne Frequenzrisiko um 10,4 Prozent. Kumuliert ergibt sich daraus eine tarifwirksame Erhöhung um 13,74 Prozent für drei Jahre, mit diesem Prozentsatz reiht sich NÖ in die vorderste Reihe der vorliegenden Honorarabschlüsse der Bundesländer ein. Die selbst erbrachten Laborleistungen werden ebenso wie das ärztliche Gespräch um die genannten Prozentsätze erhöht werden. Nicht erhöht werden das EKG, die Mammographie, die Grundvergütung Innere Medizin sowie die Punktewerte für Laborgemeinschaften. Die sich daraus ergebenden Beträge werden auf den Hausarztzuschlag für Allgemeinmedizin verteilt.

Für das Jahr 2024 wurde zudem eine Absicherungsklausel für die verbindliche Aufnahme von Gesprächen über eine nachträgliche Adaptierung des Abschlusses für 2024 vereinbart, wenn die Inflationsrate für den Zeitraum November 2023 bis Oktober 2024 kleiner als 2,6 Prozent oder größer gleich 5 Prozent ist. Damit wurde von den Vertragspartnern eine zusätzliche Absicherung für die Verhandlung im Vorhinein festgelegt.

Für Einmalzahlungen und Innovationstopf wurden weitere 8 Millionen EUR vereinbart: Zusätzlich konnten zur Abfederung der besonders hohen zusätzlichen Kosten Einmalzahlungen im Ausmaß von 4 Millionen EUR, jeweils 2 Millionen EUR für 2023 und 2024, vereinbart werden. Als Aufteilungsmodus wurde eine lineare Verteilung pro Vertragspartner:in(VPNR) festgelegt.

Zusätzlich wird der Innovationstopf für 2023 und 2024 um jeweils 2 Millionen EUR aufgestockt, um die bestehenden Projekte fortführen und um neue Projekte, wie Management chronischer Wunden, Mentoring und Bonifikation als Anreiz im Bereitschaftsdienst, ergänzen zu können.

Zusätzliche Details für die Umsetzung 2023:

Die Anpassung der Position 2610 Zuschlag für die Behandlung von Kindern für die Allgemeinmedizin wird auf Kinder vom siebenten bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr erweitert, die Maßnahme kann bereits ab 1. Juli 2023 umgesetzt werden.

Zudem wird die Textierung der Position 105 Blutabnahme aus der Vene zur Laboruntersuchung bei Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr geändert, indem die Wortfolge "aus der Vene" gestrichen und somit die Position bei Entnahme aus der Fingerbeere abrechenbar wird.

Zusätzliche Details für die Umsetzung 2024/strukturelle Maßnahmen ab 1. Jänner 2024:

  • Anpassung bei den endoskopischen Leistungen

Die Dotierungen der Leistungspositionen Gastroskopie und Colonoskopie werden für 2022 und 2023 kumuliert um 10,4 Prozent erhöht und in zwei Schritten am 1. Jänner 2024 und am 1. Jänner 2025 angepasst.

Erhöhung der Position 402 Gastroskopie um zwei Mal EUR 25,--, insgesamt EUR 50,-- Erhöhung der Positionen 405 und 406 Colonoskopie und kombinierte Gastroskopie/Colonoskopie um zwei Mal EUR 45,--, insgesamt EUR 90,--

Für Internisten: Kein EKG im Rahmen des endoskopischen Behandlungsfalls, ausgenommen notwendiges von der Endoskopie unabhängiges EKG (10 Prozent der Fälle) Für Chirurgen mit Jus practicandi AM: Bisherige Verrechnung von EKGs in 45 Prozent der Anzahl der Gastroskopien wird auf 10 Prozent umgestellt.

Intravenöse Injektion Position 111 ist nicht am gleichen Tag verrechenbar Verdoppelung des Qualitätszuschlags für die Polypektomie bei Entfernung ab drei Polypen (Position 407)

Zudem wird zwischen den Vertragspartnern auf die Qualitätserfordernisse bei Aufklärung und Dokumentation verwiesen und sind die Tarife inklusive Sedierung abgegolten. Die neuen Tarife und Regelungen kommen für Vorsorgecolonoskopien analog zur Anwendung.

  • Anhebung der Limitbestimmung des urologischen Ultraschalls (Position 572)
    Für die Urologie kommt es zur Anhebung des Limits der Position 572 von derzeit 65 Prozent der Felder auf 100 Prozent der Felder.
     
  • Erhöhung der Position 848 CRP
    Die Position 848 mit 13 Punkten wird auf 30 Punkte erhöht und ab 1. Jänner 2024 in dieser Form abrechenbar. Die Bewertung der Position 1848 im Rahmen der Laborgemeinschaft bleibt unverändert.

Anweisungstermine

Die Honorarnachzahlung für das Jahr 2022 erfolgt am 28. Juli 2023, die Abgeltung der Weiterwirkung sowie die Tariferhöhung 2023 werden für das erste Halbjahr 2023 im November angewiesen. Der Einmalbetrag für 2023 wird Ende Juli 2023 zur Anweisung gebracht, jener für das Jahr 2024 im Februar 2024. Die Leistungen des dritten Quartals 2023 werden unter Berücksichtigung des gegenständlichen Abschlusses bereits kumuliert um 10,4 Prozent erhöht berechnet und unmittelbar zur Abrechnung gelangen.