Bei der Verordnung von psychotropen Substanzen als e-Privatrezept ist darauf zu achten, dass diese grundsätzlich von der Mehrfachabgabe ausgenommen sind. Bitte kontrollieren Sie daher bei der Ausstellung von e-Rezepten die Abgabemengen. Auch bei der Verordnung von Heilmitteln ist auf die korrekte Abgabemenge zu achten, da für diese standardmäßig keine Mehrfachabgabe vorgesehen ist.