Die Ärztekammer für NÖ und die Gewerkschaft der Privatangestellten haben sich auf Änderungen im Kollektivvertrag für die nicht-ärztlichen Angestellten bei Ärzt:innen, in ärztlichen Gruppenpraxen sowie in Primärversorgungseinheiten in Niederösterreich geeinigt. Der neue Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
Die Details finden Sie im Protokoll (pdf):
Kollektivvertrag für nicht-ärztliche Angestellte bei Ärzt:innen
Protokoll vom Kollektivvertrag für Angestellte bei Ärzt:innen, ärztlichen Gruppenpraxen sowie Primärversorgungseinheiten in Niederösterreich (pdf) 522 KB
Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2024 rückwirkend in Kraft.