Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin und FA für Kinder- und Jugendheilkunde
Die Impfungen werden von niedergelassenen Ärzten verabreicht, wenn diese die Beauftragung zum Impfkonzept des Landes NÖ unterschrieben haben.
Die Ärztinnen und Ärzte stellen ein Rezept aus mit der Aufschrift „Kinderimpfkonzept“ und der Impfstoff ist damit in den öffentlichen Apotheken bzw. Hausapotheken zu beziehen. Die Verabreichung der Impfung erfolgt dann wieder beim ärztlichen Fachpersonal. Sowohl der Impfstoff als auch die Verabreichung der Impfung ist kostenfrei.
Impfkonzept 2022 Information: „Nationales Impfkonzept 2022“
Auch 2021/2022 stehen Influenzaimpfstoffe im kostenfreien Kinderimpfkonzept zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie hier
Verrechnung
Die Verrechnung erfolgt nach BVAEB Punkten:
1 BVAEB (bisher BVA) - Punkt ab 1.1.2021: EUR 0,9859
4 BVAEB-Punkte + 3,4 Prozent Ausgleichszulage = EUR 4,08
(Repevax, HBvaxPro 5 mcg, Gardasil 9)
8 BVAEB-Punkte + 3,4 Prozent Ausgleichszulage = EUR 8,16
(Rotarix, Prevenar, MMRvaxPro, Nimenrix)
12 BVAEB-Punkte + 3,4 Prozent Ausgleichszulage = EUR 12,23
(Hexyon)
Impfhonorar für die Grippeimpfung: EUR 8,16 pro Impfung
Abrechnung
Die Abrechnung über getätigte Impfungen erfolgt mittels Exceldatei "Mustervorlage Impfliste". Diese übermitteln Sie an die zuständige Bezirkshauptmannschaft.
Über diesen Link können Sie die Daten sicher (mittels Handysignatur) an die zuständige BH übermitteln.
Wenn Sie beschließen nicht im Zuge des kostenlosen Impfkonzeptes der NÖ Landesregierung zu impfen, kann auch auf andere Ärztinnen und Ärzte verwiesen werden. Z.B. Amtsärzte (impfen ab dem 6 Lj.) oder andere niedergelassene Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin/Fachärzte, die das Impfkonzept unterschrieben haben.
Link: NÖ Impfärztinnen und Impfärzte, welche am kostenfreien Kinderimpfprogramm teilnehmen