Krankenbeförderung mittels Taxi

Ab 1. Jänner 2024 wird die Krankenbeförderung mittels Taxi bundeseinheitlich geregelt.

Ab 1. Jänner 2024 wird die Krankenbeförderung mittels Taxi bundeseinheitlich geregelt und es kommt in NÖ zu folgender Neuerung: Durch den Abschluss einer Vereinbarung mit der Wirtschaftskammer Österreich werden Krankenbeförderungen auf Kosten der ÖGK ohne Zuzahlung der Patient:innen in alle nächstgelegenen geeigneten Behandlungseinrichtungen zu medizinisch notwendigen Krankenbehandlungen und ohne Einschränkung auf die Behandlung oder Therapie ermöglicht. Voraussetzung ist jedenfalls, dass diese eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (ÖGK) ist.