Der ORF-Beitrag beträgt (bis zu einer betrieblichen jährlichen Lohnsumme von EUR 1,6 Mio.) EUR 15,30 pro Monat und ist von der Umsatzsteuer befreit. Er fällt – im Unterschied zur bisherigen GIS-Gebühr – auch an, wenn kein empfangsbereites TV- oder Radiogerät in der Ordination betrieben wird.
Kommunalsteuerpflichtige Betriebe müssen einen ORF-Beitrag je Gemeinde leisten, in der sich zumindest eine Betriebsstätte befindet. Unter diese Regelung fallen auch ärztliche Ordinationen, sodass für Ärzt:innen und Gruppenpraxen mit Ordinationsstandorten in zwei Gemeinden der ORF-Beitrag zweimal anfällt.
Fallen bei Ärzt:innen die Adressen von Ordinationsstätte und Hauptwohnsitz zusammen, entfällt der ORF-Beitrag für den privaten Bereich an dieser Adresse, sofern eine Meldung mittels Formular „Ausnahmen von der ORF-Beitragspflicht an betrieblichen Adressen“ an das ORF Beitragsservice erfolgt.
Link zum PDF: Ausnahmen im betrieblichen Bereich
Für offene Fragen wenden Sie sich bitte an das ORF Beitragsservice:
- Online unter orf.beitrag.at/firmen oder
- per E-Mail unter service(at)orf.beitrag.at bzw.
- telefonisch unter 0810 00 10 80 (Montag – Freitag von 7.00 – 19.00 Uhr)