Die Vereinbarung umfasst im Wesentlichen die Verwendung des e-Card-Systems und die Anwendung von e-rezept und Arzneimittelbewilligungssystems (ABS) über die e-Card-Infrastruktur. Dieser Regelung geht ein Abstimmungsgespräch zwischen ÖGK und BKNÄ voraus.
In Niederösterreich läuft derzeit noch ein bis 31.12.2023 befristetes Pilotprojekt für ein eingeschränktes Rezepturrecht (nur grüne Box). Wahlärzt:innen mit einer bestehenden Vereinbarung (vereinbart vor August 2022) können dieses eingeschränkte Rezepturrecht bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin nutzen oder auf das neue uneingeschränkte Rezepturrecht umsteigen. Für alle neuen Anträge kommt die neue bundeseinheitliche Vereinbarung über die Wahlarzt-Rezepturbefugnis zum Tragen.
Nachstehend finden Sie das entsprechende Schreiben an die Wahlärzt:innen, ein Muster der Vereinbarung über die Wahlarzt-Rezepturbefugnis sowie einen Muster-Antrag auf uneingeschränkte Rezepturbefugnis.
Nachstehend finden Sie das entsprechende Schreiben an die Wahlärzt:innen, ein Muster der Vereinbarung über die Wahlarzt-Rezepturbefugnis sowie einen Muster-Antrag auf uneingeschränkte Rezepturbefugnis. Bitte übermitteln Sie uns den unterschriebenen Antrag an sekrnied(at)arztnoe.at, wir leiten diesen an alle Sozialversicherungsträger weiter. Die unten angeführte Muster-Vereinbarung gilt nicht für die KFA, von dieser erhalten Sie einen eigenen Rezepturrechtsvertrag.
Aufgrund einer zwischen der ÖGK und der Apothekerkammer auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vereinbarung entfällt die Notwendigkeit der Anerkennung von Wahlarztrezepten mit frei verschreibbaren Heilmitteln aus dem grünen Bereich des Erstattungskodex als Kassenrezepte. Wahlarztrezepte für diese Arzneimittel werden somit in den Apotheken gegen Rezeptgebühr abgegeben, für die Verordnung wird keine Rezepturbefugnis benötigt.