Neues zum Datenschutz

Recht auf Auskunft/Kopie der Patientendokumentation * Internetbewertungen

Recht auf Auskunft/Kopie der Patientendokumentation
Es gibt eine neue Entscheidung des EuGH zum Kostenersatz bei Bereitstellung der Patientendokumentation, die besagt, dass Patient:innen, die auf Grund des Auskunftsrechts eine Kopie ihrer Kartei verlangen, keine Kosten für die erste Herstellung dieser Kopie verrechnet werden dürfen. Die Kopie umfasst Daten aus der Patientenakte, Informationen wie z.B. Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde der behandelnden Ärzt:innen und Angaben zu vorgenommenen Behandlungen oder Eingriffen.

Internetbewertungen
Antworten auf negative Internetbewertungen sind heikel, v.a. wenn die Patient:innen bei der Bewertung ihre Namen verwenden. Achten Sie darauf, keine Diagnosen zu erwähnen, auch die Bestätigung des Besuchs kann bereits in das Geheimhaltungsinteresse der Patient:innen eingreifen. Die Datenschutzbehörde wertet die Bekanntgabe von Gesundheitsdaten als schweren Verstoß. Mehr zum Thema Internetbewertungen können Sie im aktuellen Consilium  lesen.