Auf Basis eines Landtagsbeschlusses hat die NÖ Landesregierung am 27. Juni 2023 die Richtlinien zum „NÖ COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen“ beschlossen. Unter anderem ist darin die Zahlung eines Pauschalbetrages in der Höhe von EUR 1.000,- für „Menschen mit ärztlich bestätigten COVID-Impfbeeinträchtigungen“ vorgesehen. Als „COVID-19-Impfbeeinträchtigungen“ definiert die Richtlinie Impfnebenwirkungen, die schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen auf eine COVID-19 Impfung zur Folge haben, die nicht in den Anwendungsbereich des Impfschadengesetzes fallen oder kein Ausgleichsanspruch nach dem Impfschadengesetz trotz ärztlicher Bescheinigung vorliegt.
Im Rahmen der Antragstellung ist eine ärztliche Bestätigung samt Diagnose über das Vorliegen einer Impfbeeinträchtigung, die durch einen in Österreich zugelassenen COVID-19 Impfstoff verursacht wurde, vorzulegen. Wir empfehlen grundsätzlich nur anamnestisch bekannte Daten, die sich bereits in der Kartei finden, zu beauskunften und haben für diese Bestätigung ein entsprechendes Formular entworfen.
Der Empfehlungstarif für die Ausstellung der Bestätigung beträgt EUR 50,-.