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OEK bei BVAEB und SVS

Verlängerung bis 31.12.2024 bei der SVS

Bei der SVS ist die Abrechnungsmöglichkeit des Pilotprojektes "OEK - Ordination unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel" nunmehr bis zum 31.12.2024 verlängert.

Mit der BVAEB war die Abrechnungsmöglichkeit des Pilotprojektes OEK zwar bis zum 31.3.2022 befristet vereinbart worden, es finden derzeit jedoch Verhandlungen mit der Bundeskurie Niedergelassene Ärzte für eine neue telemedizinische Leistungsverrechnung statt, in der Zwischenzeit kann die bestehende Leistung weiter erbracht und abgerechnet werden.