Ordinationsangestellte: Mitarbeiterprämie 2024

Kollektivvertragsverhandlungen für nicht-ärztliche Ordinationsangestellte sind im Gange

Da die Kollektivvertragsverhandlungen für nicht-ärztliche Ordinationsangestellte nach wie vor andauern, wird auf Folgendes hingewiesen: Nach derzeitigem Stand ist eine lohngestaltende Vorschrift im Kollektivvertrag Voraussetzung für die steuer- und abgabenfreie Gewährung von Zulagen und Bonuszahlungen von bis zu EUR 3.000,-- (Mitarbeiterprämie 2024). Dies ist demnach anders als in den letzten Jahren, in denen zur Ausschöpfung des vollen Betrags eine Einzelvereinbarung mit allen Arbeitnehmer:innen oder Gruppen von Arbeitnehmer:innen ausreichend war. Ob eine solche Regelung schlussendlich im Kollektivvertrag verankert sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.