Sperre von e-Cards ohne Foto

E-cards, die ohne Foto ausgestellt wurden und für die keine gesetzliche Ausnahme gilt, sind seit 1. Jänner 2024 gesperrt.

  • Für Patient:innen mit gesperrter e-Card ohne Foto können Konsultationen mit Admin-Karte und SVnummer gebucht und e-Rezepte ausgestellt werden. Auch bei einer Konsultationssperre (nach Ablauf der 150-Tage-Fotobeibringfrist) ist die Ausstellung eines e-Rezeptes weiterhin möglich, aber in der Apotheke ist kein Zugriff auf das e-Rezepte möglich. Für den Bezug des Medikaments ist ein e-Rezept Ausdruck oder die e-Rezept-ID nötig. Bei Personen ohne gültige e-Card wird eine angepasste Fotoinformation in der Arztsoftware ausgegeben, die darauf hinweist, dass bei Anwesenheit des:r Patien:tin in der Ordination der e-Rezept Ausdruck zu übergeben ist bzw. bei Abwesenheit die 12-stellige e-Rezept-ID telefonisch bekanntzugeben ist.
  • Die SVC hat zugesagt, dass die Hinweistexte im e-Card System zeitnah aktiviert werden.
  • Bitte weisen Sie Patient:innen mit gesperrten e-Cards ohne Foto darauf hin, dass dieses innerhalb von 150 Tagen nachzureichen ist. Nach Ablauf dieser Frist ist die Buchung von Konsultationen nur mehr mit einem elektronischen Ersatzbeleg der Sozialversicherung möglich. Dieser muss von den Patient:innen selbst beantragt werden.
  • Wir stellen Ihnen ein Merkblatt der SVC mit den wichtigsten Inhalten zur e-Card Sperre ohne Fotos zur Verfügung. Weitere und aktualisierte Informationen zu dieser Thematik finden Sie auf www.chipkarte.at
  • Sollten Sie selbst noch eine e-Card ohne Foto besitzen, beantragen Sie bitte unter e-Card für freie Berufe die Ausstellung einer neuen e-Card mit Foto.