Ab dem 1. Jänner 2024 wurde für die Fachgruppen (FG) Urologie, Gynäkologie, HNO und Neurologie die Erste Ordination um fünf Punkte erhöht. Diese FG können nunmehr statt der Leistung E12, die Leistung E11 zur Abrechnung bringen. Diese Änderung wurde auch bei der Leistung "Krankenbesuch" umgestellt. Technisch hat die SVS die vier FG der Position F11 zugeordnet, sodass eine Verrechnung der Position F12 für diese nicht möglich ist. Die Änderung wird in der nächsten Zusatzvereinbarung berücksichtigt.
Die SVS hat ihre Vorgehensweise zur chronologischen Umwandlung der Grundleistungen adaptiert: Hat der:die Vertragsärzt:in bei einem:r Versicherten bereits eine erste Ordination oder einen ersten Krankenbesuch abgerechnet und rechnet irrtümlicherweise im selben Abrechnungszeitraum für den:die selbe:n Patient:in nochmals eine erste Ordination oder einen ersten Krankenbesuch ab, wird die zweite Abrechnung in eine Folgeordination bzw. einen Folge-Krankenbesuch umgewandelt.