SVS: Ausbildungsnachweis ,,First Line Sonographie" für die Allgemeinmedizin

Abrechenbarkeit der neuen Leistung "First Line Sonographie" nur mit entsprechendem Ausbildungsnachweis

Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte hat als Ergänzung zum SVS-Abschluss bekanntgegeben, dass Vertragsärzt:innen für Allgemeinmedizin nur dann zur Verrechnung der sonographischen Untersuchung "First Line Sonographie" berechtigt sind, wenn ein entsprechender Ausbildungsnachweis vorliegt. Dieser ist an die regionale Landesärztekammer zu übermitteln. Die SVS kann im Anschluss daran die Leistung zur Verrechnung freischalten. Die Akademie der Ärzte der Österreichischen Ärztekammer erarbeitet derzeit einen entsprechenden Basiskurs für Allgemeinmediziner:innen und Fachärzt:innen, der die erforderlichen Inhalte abdeckt und somit als QuaIifikationsgrundlage für die Abrechnung herangezogen werden kann.