Die ÖÄK informiert, dass sie eine positive, bestätigende Rückmeldung des BMSGPK bezüglich der Frage, ob der Nachweis über neutralisierende Antikörper mittels Antikörpertest von der wöchentlichen betrieblichen Testung gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung befreit. Im Schreiben des BMSGPK heißt es u.a.: "Sofern ein humanmedizinisches Labor bestätigt, dass die verwendeten Testkits die Anforderungen der Präzisierung erfüllen, ist der Antikörpernachweis einem negativen Testergebnis auf SARS-CoV-2 gleichzuhalten und die Personen sind von den betrieblichen Testungen befreit."
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Testung: Klarstellung "neutralisierende Antikörper"
Information - Klarstellung "neutralisierende Antikörper" - Testpflicht (pdf) 390 KB
ÖÄK Schreiben vom 9.4.2021