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Ukraineflüchtlinge: medizinische Versorgung

Anerkannte Flüchtlinge bekommen die gleichen medizinischen Leistungen, wie alle anderen ÖGK-Versicherten.

Es besteht allerdings kein Anspruch auf Geldleistungen. 

  • Geflüchtete aus der Ukraine erhalten eine Aufenthaltskarte und eine Versicherungsnummer sowie einen Krankenversicherungsbeleg oder einen e-card-Ersatzbeleg für sämtliche medizinische Leistungen.
  • Solange keine Versicherungsnummer vorhanden ist, können sich Ukrainer/innen mit ihrem Reisepass ausweisen oder den Flüchtlingsstatus aus der Ukraine in anderer nachvollziehbarer Weise darlegen. Die Dokumente sind von den Vertragspartnerinnen/-partnern zu kopieren und die Daten der zu behandelnden Person aufzunehmen.
  • Geflüchtete aus der Ukraine sind von der Bezahlung der Rezeptgebühren sowie der Bezahlung von Selbstbehalten für Heilbehelfe oder Hilfsmittel befreit.

Weitere Informationen auf der ÖGK-Website.