Es besteht allerdings kein Anspruch auf Geldleistungen.
- Geflüchtete aus der Ukraine erhalten eine Aufenthaltskarte und eine Versicherungsnummer sowie einen Krankenversicherungsbeleg oder einen e-card-Ersatzbeleg für sämtliche medizinische Leistungen.
- Solange keine Versicherungsnummer vorhanden ist, können sich Ukrainer/innen mit ihrem Reisepass ausweisen oder den Flüchtlingsstatus aus der Ukraine in anderer nachvollziehbarer Weise darlegen. Die Dokumente sind von den Vertragspartnerinnen/-partnern zu kopieren und die Daten der zu behandelnden Person aufzunehmen.
- Geflüchtete aus der Ukraine sind von der Bezahlung der Rezeptgebühren sowie der Bezahlung von Selbstbehalten für Heilbehelfe oder Hilfsmittel befreit.
Weitere Informationen auf der ÖGK-Website.