Unterbringungsgesetz neu

Broschüre für Ärzt:innen zum Downloaden * Mit 1. Juli 2023 ist die Neufassung in Kraft getreten.

Mit 1. Juli 2023 ist die Neufassung des Unterbringungsgesetzes in Kraft getreten. Ziele waren die Verbesserung der Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Stärkung der Selbstwirksamkeit sowie der Rechte der Betroffenen und weiters die Anpassung an die Bedürfnisse Minderjähriger und die Behebung des Mangels an §8 Ärzt:innen. Neu ist u.a., dass die/der Landeshauptfrau:mann das Recht hat, §8 Ärzt:innen zu ermächtigen. Diese Ärzt:innen unterstehen der Aufsicht und Weisung der:s Landeshauptfrau:manns. Patient:innen können nun eine Vertrauensperson zur Unterstützung benennen und die Vorschriften bezüglich der Unterbringung Minderjähriger wurden erweitert.

Wesentliche Änderungen für Notärzt:innen: Die Polizei kann eine betroffene Person auch ohne amtsärztliche Untersuchung und Bescheinigung in eine psychiatrische Abteilung bringen, wenn sie von Notärzt:innen beigezogen wurde, die nachvollziehbar im Rahmen der Behandlung der betroffenen Person die Unterbringungsvoraussetzungen für gegeben erachten. Turnusärz:tinnen mit notärztlicher Qualifikation sind zu einer solchen Einschätzung aus derzeitiger Sicht nicht berechtigt, da zu bedenken ist, dass eine unterbringungsrechtIiche Einschätzung Fachwissen und Erfahrung voraussetzt, sodass eine solche generell nur bei ausreichendem Ausbildungs- und Wissensstand vorgenommen werden darf. Ob ein:e Notärzt:in solche Einschätzungen treffen kann, ist von dieser:m im konkreten Einzelfall selbst zu beurteilen. Und es ist festzuhalten, dass Notärzt:innen keine Verpflichtung trifft, eine unterbringungsrechtIiche Einschätzung vorzunehmen.

 

Unterbringungsgesetz: Novelle 2022 (pdf) 4 MB
Broschüre für Ärzt:innen (Stand: 29.9.2023)
Informationsblatt der ÖÄK (pdf) 283 KB
zu den Neuerungen aufgrund des Inkrafttretens der Unterbringungsgesetz-Novelle 2022