Verlängerung Übergangsregelung: Ärztliche Tätigkeit im Rahmen einer Pandemie

Verlängerung bis 31. Juli 2024

Noch im Dezember soll ein Antrag zur Beschlussfassung im Nationalrat eingebracht werden. Dabei geht es um die Verlängerung der Übergangsregelung für Ärzt:innen mit einer Berechtigung zur ärztlichen Tätigkeit im Rahmen der Pandemie bis 31. Juli 2024 (§36b Abs 1 ÄrzteG). Nach heutigem Informationsstand braucht es aber insbesondere für bereits im Nostrifikationsprozess befindliche Personen auch über diesen Zeitpunkt hinaus eine weitere Regelung, die auch bereits in Vorbereitung ist.  

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