Bezug des Kinderbetreuungsgeldes

Bei freiberuflich ärztlicher Tätigkeit ist selbständiger Nachweis der (Einkommens-)Zuflussmonate erforderlich

Sollten KinderbetreuungsgeldbezieherInnen im Jahr des Kinderbetreuungsgeldbezuges Einkünfte aus selbständiger ärztlicher Tätigkeit beziehen, so ist der Nachweis des konkreten Bezugsmonats gegenüber der Behörde jedenfalls erforderlich, damit es zu keiner Rückzahlungsverpflichtung des Kinderbetreuungsgeldes kommen kann. Erbringt die beziehende Person den Nachweis nicht von sich aus bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgende Kalenderjahr, so stellt die Behörde eine pauschale Jahresbetrachtung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit an. In weiterer Folge kann das bezogene Kinderbetreuungsgeld zurückgefordert werden, wenn die Zuverdienstgrenzen (2019: EUR 446,81/Monat bei Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes) überschritten werden.

Jungfamilienfonds

Es wurde ein Jungfamilienfondsgesetz (JFFG) geschaffen, das festlegt, dass nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen Kinderbetreuungsgeld, das zurückgefordert wurde, aus dem Jungfamilienfonds zurückbezahlt wird.

Die Voraussetzungen hierfür sind:

  1. Das Kind, für das Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, wurde zwischen 01.01.2012 sowie 28.02.2017 geboren.
  2. Eine rechtskräftige Verpflichtung zur Rückzahlung des Kinderbetreuungsgeldes wegen Überschreiten der Zuverdienstgrenze liegt vor.
  3. Es wurde kein Abgrenzungsnachweis bis zum Ablauf des zweiten auf das Bezugsjahr folgenden Kalenderjahres vorgelegt.
  4. Bei fristgerechter Vorlage dieser Abgrenzung wäre es zu keiner oder einer geringeren Rückforderung gekommen.

Gleichzeitig mit dem Ansuchen auf eine Zuwendung aus dem Jungfamilienfonds ist eine Abgrenzung für das jeweilige Bezugsjahr vorzulegen. Ebenso ist eine Kopie des rechtskräftigen Rückforderungsbescheides zu übermitteln.

Ein schriftliches Ansuchen muss bis spätestens 31.12.2025 eingebracht werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leistungen aus dem Jungfamilienfonds.

Für jedes Bezugsjahr ist ein gesondertes Ansuchen zu stellen.

Broschüre "Beruf & Kind"

Ein Kind hat Einfluss auf praktisch alle Aspekte im Leben. Zu den beruflichen und rechtlichen Belangen soll Ihnen die Broschüre „Beruf & Kind“ nützliche Informationen liefern. Sie finden darin

  • Regelungen, die v.a. für unselbständig erwerbstätige Ärztinnen Gültigkeit haben,
  • alle Leistungen des Wohlfahrtsfonds der NÖ Ärztekammer rund um Schwangerschaft und Geburt,
  • aber auch Wichtiges für werdende Väter,
  • einen Überblick über die erforderlichen Behördenwege und
  • hilfreiche Links (z.B. zum Mutterschutzgesetz, zum Arbeitsinspektorat etc.).