Neue Regelung zum Wochengeld - Möglichkeit der Anrechnung von Überstunden

Da auf Grund des Mutterschutzgesetzes ab Bekanntwerden der Schwangerschaft keine Überstunden und/oder Nachtdienste mehr geleistet werden dürfen, war bis dato für die Ärztinnen das Wochengeld entsprechend niedriger. In einer Entscheidung vom 14.11.2017 (10 ObS 115/17k) hat der OGH festgehalten, dass Schwangere und junge Mütter mehr Wochengeld bekommen, wenn sie vor der Schwangerschaft regelmäßig Überstunden-, Sonn- und Feiertagsdienste geleistet haben.

Bezieherinnen von Wochengeld können auch eine rückwirkende Nachforderung stellen, wenn der Beginn der Schutzfrist nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Nachforderung Wochengeld (docx) 17 KB
Musterschreiben für die Nachforderung von Wochengeld

Schutzbestimmungen für Schwangere im Krankenhaus

Die folgenden Informationen beruhen auf den Empfehlungen des Arbeitsinspektorates

Allgemein verbotene Tätigkeiten für Schwangere

  • Arbeiten im Strahlenbereich
  • Arbeiten mit Desinfektionsmitteln
  • Zubereitung und Verabreichung von Zytostatika
  • Arbeiten auf Infektionsabteilungen
  • Arbeiten im Operationssaal oder Aufwachraum
  • Arbeiten an Dialysestationen
  • Alle Tätigkeiten, bei denen Kontakt mit Blut, Speichel, Harn, Stuhl oder anderen Körpersekreten gegeben ist (Blutabnahmen …) und daher Infektionsgefahr besteht
  • Notärztliche Tätigkeit

Erlaubte Tätigkeiten für Schwangere

  • Administrative und organisatorische Tätigkeiten, wie Konsiliaranforderungen, Zuweisungen, Anordnen von Untersuchungen und Therapien
  • LKF-Kodierung, EDV-Dokumentationsarbeit
  • Vorbereitung von Medikamenten, Infusionen, Injektionen für Patienten
  • Visite/Kurvenvisite
  • Anamnese und Status praesens sowie Kontrolluntersuchungen (NICHT bei infektiösen, hustenden, traumatologischen oder psychisch alterierten Personen)
  • Anlegen von Verbänden (ausgenommen an offenen Wunden), Gips, Kompressions- und Spezialverbänden, Schienen
  • Patientenaufklärung, auch Anästhesievorbereitung, Information von Angehörigen
  • Überwachung von Patienten (Monitoring)
  • Entlassung, Diktieren von Kurzbriefen bzw. ausführlichen Arztbriefen
  • Erteilen telefonischer Auskünfte, Einholen von Information von niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten
  • Terminvereinbarung für Kontrollen und Spezialuntersuchungen
  • Durchführen von EKG, Ergometrie, Lungenfunktion
  • Durchführen von Sonographien
  • Durchführen perimetrischer Vermessungen
  • Durchführeng von Cardiotokografien (CTG)
  • Befundungen (z.B. Röntgen, CT-Bilder)
  • Eigen- und Fremdfortbildung: Instruktionen, Tätigkeiten als Ausbildungsverantwortliche

Bei den oben angeführten Aufzählungen handelt es sich nicht um eine komplette Liste aller erlaubten Tätigkeiten, sondern nur um eine unvollständige Aufzählung.

Im Zweifelsfall ist mit dem arbeitsinspektionsärztlichen Dienst zu klären, welche Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen.