Überprüfung Einhaltung Fortbildungspflicht neu ab 1. September 2025
Grundsätzliches
- Die bisherige Stichtagsregelung wird mit 1.9.2025 durch eine individuelle Überprüfung der Einhaltung der ärztegesetzlichen Fortbildungsverpflichtung abgelöst.
- Die Ärztin/der Arzt muss künftig durchgehend, also für die Dauer der ärztlichen Tätigkeit, über ein DFP-Diplom verfügen (Ausnahme: Berufsunterbrechungen).
- Der Gültigkeitszeitraum des DFP-Diploms (5 Jahre) dient gleichzeitig als individueller Fortbildungszeitraum.
Zielgruppe:
- Alle Ärztinnen und Ärzte, die seit mindestens 5 Jahren mit einer Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung in die Ärzteliste der ÖÄK eingetragen sind.
- Auch Wohnsitzärztinnen und -ärzte unterliegen der Fortbildungspflicht!
Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung:
Ein gültiges DFP-Diplom bestätigt die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung im jeweiligen Fortbildungszeitraum.
Erfüllung Fortbildungspflicht = DFP-Diplom
Voraussetzungen DFP-Diplom:
- mindestens 250 DFP-Punkte, davon
- mindestens 200 medizinische DFP-Punkte und
- mindestens 85 DFP-Punkte durch Veranstaltungsbesuche
Alle Informationen zur Fortbildungspflicht neu ab 01.09.2025: Die Fortbildungspflicht
Link: FAQ Überprüfung Einhaltung Fortbildungspflicht neu ab 1.9.2025