Überprüfung Einhaltung Fortbildungspflicht neu ab 1. September 2025

Grundsätzliches

  • Die bisherige Stichtagsregelung wird mit 1.9.2025 durch eine individuelle Überprüfung der Einhaltung der ärztegesetzlichen Fortbildungsverpflichtung abgelöst.
  • Die Ärztin/der Arzt muss künftig durchgehend, also für die Dauer der ärztlichen Tätigkeit, über ein DFP-Diplom verfügen (Ausnahme: Berufsunterbrechungen).
  • Der Gültigkeitszeitraum des DFP-Diploms (5 Jahre) dient gleichzeitig als individueller Fortbildungszeitraum.

Zielgruppe:

  • Alle Ärztinnen und Ärzte, die seit mindestens 5 Jahren mit einer Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung in die Ärzteliste der ÖÄK eingetragen sind.
  • Auch Wohnsitzärztinnen und -ärzte unterliegen der Fortbildungspflicht! 

Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung:

Ein gültiges DFP-Diplom bestätigt die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung im jeweiligen Fortbildungszeitraum.

Erfüllung Fortbildungspflicht = DFP-Diplom

Voraussetzungen DFP-Diplom:

  • mindestens 250 DFP-Punkte, davon
  • mindestens 200 medizinische DFP-Punkte und
  • mindestens 85 DFP-Punkte durch Veranstaltungsbesuche

Alle Informationen zur Fortbildungspflicht neu ab 01.09.2025: Die Fortbildungspflicht

Link: FAQ Überprüfung Einhaltung Fortbildungspflicht neu ab 1.9.2025