Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) - allgemeine Informationen

Grundsätzliches und Begriffe

Das Diplom-Fortbildungs-Programm gibt österreichischen Ärztinnen und Ärzten Orientierung über Umfang und Struktur ihrer kontinuierlichen Fortbildung. Mit dem Fortbildungsdiplom (DFP-Diplom) der ÖÄK weisen Ärztinnen und Ärzte nach, dass sie gemäß der "Verordnung über ärztliche Fortbildung" an strukturierter, hochwertiger ärztlicher Fortbildung teilgenommen haben. Das DFP legt höchsten Wert auf selbstbestimmte Fortbildung und gibt Ärztinnen und Ärzten den erforderlichen Raum für ihre fachlichen Schwerpunkte. Die Fortbildungsverpflichtung der Ärzt:innenschaft ist auch im Ärztegesetz verankert (ÄrzteG § 49 Abs. 1).

Grundsätzliches und Begriffe auf der Website der Akademie der Ärzte auf www.arztakademie.at

Überprüfung Einhaltung Fortbildungspflicht neu ab 1. September 2025

Grundsätzliches

  • Die bisherige Stichtagsregelung wird mit 1.9.2025 durch eine individuelle Überprüfung der Einhaltung der ärztegesetzlichen Fortbildungsverpflichtung abgelöst.
  • Die Ärztin/der Arzt muss künftig durchgehend, also für die Dauer der ärztlichen Tätigkeit, über ein DFP-Diplom verfügen (Ausnahme: Berufsunterbrechungen).
  • Der Gültigkeitszeitraum des DFP-Diploms dient gleichzeitig als individueller Fortbildungszeitraum.

Hier finden Sie die Änderungen auf einen Blick: Darstellung der Eckpunkte Überprüfung Einhaltung Fortbildungspflicht neu  

Link: FAQ Überprüfung Einhaltung Fortbildungspflicht neu ab 1.9.2025

DFP-Verordnung über ärztliche Fortbildung

Zur aktuellen Version der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über ärztliche Fortbildung (ÄFV 2010)  - auf der Website der Akademie der Ärzte auf DFP-Verordnung über ärztliche Fortbildung

4. Novelle der Verordnung über ärztliche Fortbildung

Die vierte novellierte Fassung der Verordnung über ärztliche Fortbildung wurde am 13.12.2024 von der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer (ÖAK) beschlossen

Die Novelle setzt folgende Zielsetzungen um: 

  • Mit der Ärztegesetz-Novelle 2022 wurde das Intervall zur Glaubhaftmachung der absolvierten Fortbildung für zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärztinnen und Ärzte von drei auf fünf Jahre geändert. Die dazugehörigen Anpassungen wurden in den relevanten Bestimmungen der Verordnung über ärztliche Fortbildung vorgenommen.
  • Die bisherige Stichtagsregelung wird mit 1.9.2025 durch eine individuelle Überprüfung der Einhaltung der ärztegesetzlichen Fortbildungsverpflichtung abgelöst. Die Ärztin/der Arzt muss künftig durchgehend, also für die Dauer der ärztlichen Tätigkeit, über ein DFP-Diplom verfügen.
  • Der bisherige § 3 zum Thema Sponsoring wurde überarbeitet, um die Bestimmungen klarer zu gestalten. Dabei wurde das Positionspapier „Erfolgsfaktoren unabhängiger DFP-approbierter Fortbildung für Ärzt:innen“ des Vorstandes der Österreichischen Ärztekammer und des Vorstandes der PHARMIG vom 14.09.2022 berücksichtigt. 

Link: Informationstext zur 4. Novelle