Fortbildungsnachweis mit Stichtag 1. September 2019

Am 01.09.2019 hat die Österreichische Ärztekammer wieder flächendeckend die Erfüllung der ärztlichen Fortbildungsverpflichtung geprüft.

Zielgruppe:

  • Alle Ärztinnen und Ärzte, die am 31.08.2016 mit selbständiger Berufsberechtigung in die österreichische Ärzteliste eingetragen waren und am 01.09.2019 (noch) in die österreichische Ärzteliste eingetragen sind.
  • Auch Wohnsitzärztinnen und Wohnsitzärzte sind zum Fortbildungsnachweis am 01.09.2019 verpflichtet!

Erfüllung des Fortbildungsnachweises:

  • Wenn zum Stichtag der Überprüfung ein gültiges DFP-Diplom vorliegt
    oder
  • 150 Punkte aus dem Zeitraum 01.09.2016 - 31.08.2019 in der erforderlichen Zusammensetzung (mind. 120 medizinische Punkte und mind. 50 Punkte aus Veranstaltungen) vorgelegt werden bzw. am Fortbildungskonto eingetragen sind.

Alle Details zum Fortbildungsnachweis am 01.09.2019 finden Sie hier:  www.arztakademie.at

Fortbildungsnachweis mit Stichtag 1. September 2019 (pdf) 898 KB
Alle wichtigen Informationen auf einen Blick