Fortbildungsnachweis mit Stichtag 1. September 2019
Am 1. September 2019 hat die Österreichische Ärztekammer wieder flächendeckend die Erfüllung der ärztlichen Fortbildungsverpflichtung geprüft.
Zielgruppe
- Alle Ärztinnen und Ärzte, die am 31. August 2016 mit selbständiger Berufsberechtigung in die österreichische Ärzt:innenliste eingetragen waren und am 1. September 2019 (noch) in die österreichische Ärzt:innenliste eingetragen sind.
- Auch Wohnsitzärztinnen und -ärzte sind zum Fortbildungsnachweis am 1. September 2019 verpflichtet!
Erfüllung des Fortbildungsnachweises
- Wenn zum Stichtag der Überprüfung ein gültiges DFP-Diplom vorliegt
oder - 150 Punkte aus dem Zeitraum 1. September 2016 - 31. August 2019 in der erforderlichen Zusammensetzung (mind. 120 medizinische Punkte und mind. 50 Punkte aus Veranstaltungen) vorgelegt werden bzw. am Fortbildungskonto eingetragen sind.
Alle Details zum Fortbildungsnachweis am 1. September 2019 finden Sie auf www.arztakademie.at
Fortbildungsnachweis mit Stichtag 1. September 2019 (pdf) 898 KB
Alle wichtigen Informationen auf einen Blick