DFP Info für Fortbildungsanbieter
Die Verordnung über ärztliche Fortbildung (DFP-Verordnung) regelt auch die Rechte und Pflichten von DFP-Fortbildungsanbietern.
Nur sorgfältig geprüfte und den DFP-Vorgaben entsprechende Fortbildungsanbietende können Fortbildungen zur DFP-Approbation einreichen.
- Registrierung von Fortbildungsanbietenden:
Nur von der Akademie der Ärzte gemäß Verordnung über ärztliche Fortbildung zugelassene Fortbildungsanbieter können DFP-Fortbildungen anbieten. - Akkreditierung von Fortbildungsanbietenden:
In der Verordnung über ärztliche Fortbildung definierte Institutionen können um Akkreditierung für ein medizinisches Sonderfach/mehrere medizinische Sonderfächer ansuchen. Nach einem positiv abgeschlossenen Akkreditierungsverfahren können Fortbildungen selbst DFP-approbiert werden - Pflicht der DFP- Fortbildungsanbietenden, DFP-Punkte zu buchen:
DFP-Fortbildungsanbietende sind verpflichtet, die absolvierten DFP-Punkte elektronisch auf das individuelle Online-Fortbildungskonto der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte zu buchen.
Hier finden Sie alle Grundlagen für DFP-Anbieter: www.arztakademie.at/dfp-anbieter