DFP Info für Fortbildungsanbieter

Die Verordnung über ärztliche Fortbildung (DFP-Verordnung) regelt auch die Rechte und Pflichten von DFP-Fortbildungsanbietern.

Nur sorgfältig geprüfte und den DFP-Vorgaben entsprechende Fortbildungsanbietende können Fortbildungen zur DFP-Approbation einreichen. 

  • Registrierung von Fortbildungsanbietenden:
    Nur von der Akademie der Ärzte gemäß Verordnung über ärztliche Fortbildung zugelassene Fortbildungsanbieter können DFP-Fortbildungen anbieten.
  • Akkreditierung von Fortbildungsanbietenden:
    In der Verordnung über ärztliche Fortbildung definierte Institutionen können um Akkreditierung für ein medizinisches Sonderfach/mehrere medizinische Sonderfächer ansuchen. Nach einem positiv abgeschlossenen Akkreditierungsverfahren können Fortbildungen selbst DFP-approbiert werden
  • Pflicht der DFP- Fortbildungsanbietenden,  DFP-Punkte zu buchen:
    DFP-Fortbildungsanbietende sind verpflichtet, die absolvierten DFP-Punkte elektronisch auf das individuelle Online-Fortbildungskonto der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte zu buchen.

Hier finden Sie alle Grundlagen für DFP-Anbieterwww.arztakademie.at/dfp-anbieter  

Link: Positionspapier unabhängige Fortbildung