Verlängerung Gültigkeit DFP Diplome / Notärztliche Diplome

Umstellung auf das neue Notarztsystem

Durch eine Novelle zum Ärztegesetz, die mit 1. Juli 2019 in Kraft getreten ist, ergibt sich folgende Änderung:

Ärztinnen und Ärzte mit aufrechter Notarztberechtigung und Inhaberinnen bzw. Inhaber eines Notarztdekretes, die nach dem 1. Juli 2019 eine Notarztfortbildung absolvieren, werden in das neue Notarztsystem überführt. Das heißt, es wird ihnen von der Österreichischen Ärztekammer ein auf drei Jahre befristetes Notarztdiplom ausgestellt. Der Stichtag für alle weiteren Notarztfortbildungen ist der letzte Tag der Gültigkeit des Notarztdiploms.

Zur Aufrechterhaltung der Notarztberechtigung ist innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Notarztdiploms eine anerkannte zweitägige Notarztfortbildung zu besuchen. Nach Verbuchung der DFP-Punkte durch den Veranstalter ist das Ansuchen um Ausstellung eines Folgediploms Notarzt unter www.meindfp.at – Diplome erforderlich.

Nach Beantragung der Ausstellung des Folgediploms Notarzt durch die Ärztin/den Arzt erfolgt die automatische Ausstellung des Folgediploms Notarzt mit Ablauf der Gültigkeit des aktuellen Notarztdiploms durch die Österreichische Akademie der Ärzte GmbH.

Die Übermittlung der Teilnahmebestätigungen zukünftiger Notarztfortbildungen an die jeweilige Landesärztekammer ist nicht mehr erforderlich.

Das Notarztdiplom zählt wie alle anderen ÖÄK-Diplome zum öffentlichen Teil der Ärzt:innenliste. Es ist daher im Ärzt:innenverzeichnis auf der Website der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich ersichtlich.

Anmeldung zur Abschlussprüfung Notärztin/Notarzt

Die erforderlichen kompletten und ordnungsgemäß ausgefüllten Dokumente* sind rechtzeitig vor dem jeweiligen Anmeldeschluss an die ÄKNÖ. zu übermitteln, um Ihre Anmeldung bearbeiten zu können und bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen die Befürwortung zum Prüfungsantritt bei der Österreichischen Akademie der Ärzte GmbH zu ermöglichen.

*) Erforderliche komplette und ordnungsgemäß ausgefüllte Dokumente:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular
  • Die Bestätigung (Rasterzeugnis) über die Absolvierung der 33-monatigen notärztlichen Qualifikation (sollten notärztliche Inhalte in verschiedenen Krankenhäusern vermittelt worden sein, ist ein Rasterzeugnis pro Krankenhaus beinhaltend die Bestätigung der jeweils vermittelten notärztlichen Inhalte erforderlich)
  • Die Bestätigung über die Absolvierung des notärztlichen Lehrgangs 
  • Das ausgefüllte Logbuch über zumindest 20 notärztliche Einsätze mit Patientendokumentation; nicht anrechenbar: Einsätze mit NACA Grad 0 und 1
    sowie Krankentransporte zwischen Krankenanstalten (Interhospital- oder Sekundärtransporte)

Dokumente + FAQ Notarztausbildung: Österreichischen Ärztekammer

Informationen zur Abschlussprüfung Notärztin/Notarzt: Österreichischen Akademie der Ärzte GmbH

Im Ausland absolvierte Aus- und Fortbildung

Informationen zu Anträgen auf Prüfung der Gleichwertigkeit im Ausland absolvierter notärztlicher Lehrgänge, Weiterbildungslehrgänge für Leitende Notärztinnen und Leitende Notärzte und notärztlicher Fortbildungsveranstaltungen siehe Punkt 8 der „FAQ Notarztwesen“ auf der Homepage der Österreichischen Ärztekammer
Die Anträge sind bei der Österreichischen Ärztekammer per E-Mail an post(at)aerztekammer.at einzubringen.