Regionaler Strukturplan Gesundheit

Finanzausgleich 2024-2028 - Teil 2

Der Bund und die neun Bundesländer haben eine Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens getroffenen. Darin stellt der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) den Rahmen für die Versorgungsplanung in den Regionalen Strukturplänen Gesundheit (RSG) dar. Der ÖSG und damit auch die RSG umfassen grundsätzlich alle Versorgungsebenen und Teilbereiche der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Die Weiterentwicklung der RSG wird zwischen dem jeweiligen Bundesland und der Sozialversicherung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit abgestimmt.

Stellenplanung erfolgt künftig nicht mehr im Einvernehmen mit der Ärztekammer

Bisher wurde der Stellenplan für Niederösterreich von der NÖ Ärztekammer gemeinsam mit der ÖGK NÖ erstellt. Dieser regelte die Verteilung der Kassenplanstellen im Bundesland, also die Niederlassung von Vertragsärzt:innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin und sonstige in der Honorarordnung vorgesehene Fächer. In die entsprechende Entscheidungsfindung flossen die Stellungnahmen unserer Bezirks- und Fachgruppenvertreter:innen sowie die demographische Entwicklung ebenso wie Zahl und Lage der bereits vorhandenen niedergelassenen Vertragsärzt:innen und Vertragsgruppenpraxen ein. U.a. wurde dadurch eine ausgewogen verteilte kassenärztliche Versorgung im Einvernehmen mit dem Gesamtvertragspartner ÖGK-NÖ erreicht. Im Finanzausgleich 2024-2028 wird nun auch die Planung und Verteilung der Kassenplanstellen in Niederösterreich auf das Land NÖ und die ÖGK NÖ übertragen (sogenannte Landes-Zielsteuerung).

Die Ärztekammer konnte jedoch die Aufnahme einer Bestimmung in den aktuellen Gesetzesentwurf erreichen, die vorsieht, dass Länder und ÖGK im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsplanung im RSG niedergelassenen Vertragsärzt:innen und Vertragsgruppenpraxen den Vorzug vor selbstständigen Ambulatorien geben müssen. Darüber hinaus müssen die Ärztekammern frühzeitig in die Planung einbezogen werden: Jede Änderung des RSG in Niederösterreich muss also vorab im Rahmen der Gesundheitsplattform, in der auch die Ärztekammer für Niederösterreich mit Sitz und Stimme vertreten ist, präsentiert und diskutiert werden. Die NÖ Ärztekammer bemüht sich seit Jahren um eine gute Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren im Gesundheitswesen, weshalb wir trotz der oben beschriebenen Entwicklung positiv in die Zukunft schauen.

Kassenplanstellen werden künftig nur von der Sozialversicherung ausgeschrieben

Die rechtsverbindliche Ausschreibung von Kassenplanstellen bzw. Vertrags-Gruppenpraxenstellen/Vertrags-Gruppenpraxen-Gesellschafterstellen erfolgt derzeit im Auftrag der Krankenversicherungsträger und im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Niederösterreich auf unserer Website www.arztnoe.at. Künftig soll die Entscheidung über die Ausschreibung durch die Krankenversicherungsträger erfolgen. Für die künftige Ermittlung und Übermittlung der Reihung der Bewerber:innen an die ÖGK und die Auswahl von neuen Vertragsärzt:innen und Vertragsgruppenpraxen ist weiterhin das Einvernehmen mit der Ärztekammer vorgesehen.

Ihre Fragen zum Finanzausgleich schreiben Sie uns bitte per E-Mail an fag(at)arztnoe.at .

In der nächsten Ausgabe werden wir das Thema „e-Card für alle freiberuflichen Ärzt:innen“ behandeln.