Die Hauptversammlung der BVAEB hat am 19. Mai 2026 Änderungen beim Behandlungsbeitrag für Leistungen, die ab 1. Juni 2026 erbracht werden, beschlossen:
- Anhebung des Behandlungsbeitrages von 10 auf 20 Prozent des Vertragstarifes für Leistungen nach § 16 Abs 1 der Satzung (Leistungsumfang bleibt unverändert)
- Anpassung des pauschalen Behandlungsbeitrages (Ambulanz-BB) nach § 16 Abs 4 der Satzung von EUR 3,20 auf die Rezeptgebühr (EUR 7,55)
- Einführung einer Kostenbeteiligung für Krankentransporte in Höhe der Rezeptgebühr, ausgenommen Strahlen-/Chemo-/Dialysefahrten sowie bei Lebensgefahr
Die Einhebung der Behandlungsbeiträge und Kostenbeteiligungen erfolgt, wie bisher, durch die BVAEB.
Link: Tarife/BVAEB
