Änderungen beim Behandlungsbeitrag der BVAEB

Für Leistungen, die ab 1. Juni 2026 erbracht werden

Die Hauptversammlung der BVAEB hat am 19. Mai 2026 Änderungen beim Behandlungsbeitrag für Leistungen, die ab 1. Juni 2026 erbracht werden, beschlossen:

  1. Anhebung des Behandlungsbeitrages von 10 auf 20 Prozent des Vertragstarifes für Leistungen nach § 16 Abs 1 der Satzung (Leistungsumfang bleibt unverändert)
  2. Anpassung des pauschalen Behandlungsbeitrages (Ambulanz-BB) nach § 16 Abs 4 der Satzung von EUR 3,20 auf die Rezeptgebühr (EUR 7,55)
  3. Einführung einer Kostenbeteiligung für Krankentransporte in Höhe der Rezeptgebühr, ausgenommen Strahlen-/Chemo-/Dialysefahrten sowie bei Lebensgefahr

Die Einhebung der Behandlungsbeiträge und Kostenbeteiligungen erfolgt, wie bisher, durch die BVAEB. 

Link: Tarife/BVAEB