BVAEB – Sozialversicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau
Mit 1. Jänner 2020 trat die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau – neu BVAEB – an die Stelle der bisherigen BVA und VAEB. Es kam dadurch ein einheitlicher gemeinsamer Gesamtvertrag zum Tragen.
Bei der Abrechnung für Ärztinnen und Ärzte änderte sich lediglich, dass die Abrechnung für die ehemalige BVA wie auch für die ehemalige VAEB ab 2020 durch die BVAEB abgewickelt wird. Die Trägerbezeichnungen änderten sich auf BVAEB-OEB (ehemalige BVA) und BVAEB-EB (ehemalige VAEB). Die Versichertenzugehörigkeit wird über das Stecken der e-card festgelegt. Technisch blieb dabei alles gleich.
Link: BVAEB (Kundmachungen der ÖÄK)
BVAEB-Abschluss für den Zeitraum 1. Mai 2025 bis 31. Dezember 2026
Es gibt einen positiven Honorarabschluss mit der BVAEB für den Zeitraum 1. Mai 2025 bis 31. Dezember 2026:
- Einmalzahlung (ausgenommen Labor) in der Höhe von 1,5 Prozent der Honorarsumme von 1. Mai bis 31. Dezember 2025. Die Auszahlung erfolgt im Februar 2026.
- Ab 1. April 2026 Tarifvalorisierung (ausgenommen Abschnitt D Labor) in der Höhe von 5 Prozent
- Struktur
- Einführung der First Line Sonographie für FA für AM in der Höhe von EUR 34,15
- Einführung des FIT Test (Labor) in der Höhe von 5 Punkten
- Die gemeinsame Bestrebung zur Überarbeitung des Labor-Katalogs bis 31. März 2026 wird ebenfalls betont.
BVAEB - Neuerungen ab 1. Mai 2024
BVAEB – Honorarerhöhung ab 1.1.2023
Leistungsabrechnung BVAEB ab 1.1.2022
Für Abrechnungen ab Jänner 2022 ist nur mehr eine Abrechnung mit dem Trägercode 07 zu legen. Die Trägercodes beim Stecken der eCard bleiben für die Versicherten der ehemaligen BVA mit 07 und für jene der ehemaligen VAEB mit 05 aber aufrecht.
BVAEB - Neuerungen ab 1.1.2021
Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte hat mit der BVAEB beginnend mit 1. Jänner 2021 Tarifanpassungen und Änderungen bzw Neuerungen in den Honorarordnungen vereinbart. Im Rahmen der Überarbeitung des Ordinationslabor konnten einige Parameter ergänzt werden. Die VertragsärztInnen erhalten ein Rundschreiben dazu.
COVID-19 Maßnahmenpaket für Ärzte bei den Sozialversicherungsträgern BVAEB und SVS
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