Das Gesundheitsministerium hat das Handbuch „Medizinische Dokumentation für den extramuralen ambulanten Bereich“ in Abstimmung mit der Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer überarbeitet. Die aktuelle Fassung mit Stand 1. Juli 2026 berücksichtigt die Erkenntnisse aus der Pilotphase und Rückmeldungen aus der ärztlichen Praxis.
Seit 1. Juli 2026 ist für jeden ambulanten Besuch mindestens eine Diagnose zu übermitteln. Das gilt auch für abrechenbare telemedizinische Kontakte. Die Diagnose soll den Grund für den jeweiligen Kontakt auf Grundlage des Kenntnisstands am Ende des Besuchs beschreiben. Eine Diagnose ist als Hauptdiagnose zu kennzeichnen; weitere für den Kontakt relevante Gründe können als Zusatzdiagnosen übermittelt werden. Die Datenübermittlung erfolgt grundsätzlich mit vierstelligen ICD-10-Codes beziehungsweise mit einem Dreisteller, wenn kein vierstelliger Code vorhanden ist.
Der Begriff „Diagnose“ umfasst dabei nicht ausschließlich eine bereits gesicherte Erkrankung. Ist die diagnostische Abklärung noch nicht abgeschlossen, wird das maßgebliche Symptom oder ein relevanter Befund übermittelt. Bei Kontakten ohne Gesundheitsstörung – etwa Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen – kommen entsprechende Z-Codes zur Anwendung.
Interne Dokumentation und gesetzliche Datenübermittlung klar getrennt
Das aktualisierte Handbuch stellt zudem klar, dass zwischen der internen ärztlichen Dokumentation und der gesetzlich verpflichtenden Datenübermittlung zu unterscheiden ist. Ergänzende Freitexteinträge in der Patientenakte sind weiterhin möglich. Die Verwendung strukturierter Begriffe, beispielsweise aus SNOMED CT, wird für eine konsistente Dokumentation und einen künftigen standardisierten Informationsaustausch empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Auch die Nutzung des e-Health Codierservice ist optional; andere Codierhilfen oder die manuelle Eingabe der ICD-10-Codes bleiben zulässig.
Inhalte des Handbuchs
Praxisnahe Erläuterungen und Beispiele behandeln unter anderem chronische Erkrankungen und Dauerdiagnosen, Verdachtsdiagnosen, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, Verlaufskontrollen, Behandlungsserien, Nachkontrollen nach Operationen, Rezeptausstellungen, Medikamentenabgaben in Hausapotheken sowie Kontakte in diagnostischen Fachrichtungen wie Labor, Pathologie und Radiologie.
Das aktualisierte Handbuch finden Sie nachstehend zum Download. Wenn die Empfehlungen aus dem Handbuch in Ihrer Software nicht anwendbar sind oder Sie Fragen und Anregungen zur Diagnosecodierung haben, wenden Sie sich bitte an diagnosecodierung(at)arztnoe.at.
