Ambulante Leistungs- und Diagnosecodierung
Die vollumfängliche Pflicht zur Übermittlung von Diagnose- und Leistungscodes gilt nach aktueller Rechtslage erst ab 1.7.2026.
Diese Fristverlängerung erfolgte auf Empfehlung der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte, um eine realistische und praxisgerechte Umsetzung zu gewährleisten. Die Übermittlung der codierten Diagnosen und Leistungen soll im Rahmen eines Pilotbetriebs getestet werden. Die vollständige Verpflichtung zur Datenmeldung tritt daher erst mit Beginn des 3. Quartals 2026 in Kraft.
Aktuell bestehen noch offene Fragen zur technischen und organisatorischen Umsetzung sowie datenschutzrechtliche Bedenken. Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte hat im Rahmen eines Dialogs mit den Systempartnern auf die bestehenden Probleme bei der Diagnosecodierung hingewiesen. Zudem wurde eine Datenschutz-FoIgeabschätzung (DSFA) in Auftrag gegeben. Diese kommt zum Ergebnis, dass die gegenständlichen, gem. DokuG angeordneten Datenverarbeitungen ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringen, sowie dass aktuell Maßnahmen zur Eindämmung dieses Risikos (durch Ärzt:innen als Verantwortliche) nicht denkbar sind. Die Erkenntnisse der DSFA wurden dem BMASGPK im Rahmen der Pilotphase zur Kenntnis gebracht, werden dort aber nicht geteilt. Nun wurde die Datenschutzbehörde mit einem Konsultationsverfahren zur Prüfung der geplanten Datenverarbeitung auf ihre Konformität mit der DSGVO befasst. Sobald ein Ergebnis dieses Verfahrens vorliegt, wird die BKNÄ über weitere (rechtliche) Schritte beraten. Darüber hinaus wird sich die BKNÄ weiterhin aktiv in die Pilotphase einbringen und ist bemüht, neben Rechtssicherheit auch organisatorische Verbesserungen zu erwirken.
Mit einer Entscheidung der Datenschutzbehörde vor dem 1.7.2026 ist allerdings nicht zu rechnen. Daher gilt trotz des laufenden Konsultationsverfahrens ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche Verpflichtung zur codierten Diagnosen- und Leistungsdokumentation gem. DokuG (AMBCO). Wir stellen Ihnen Zeitnah weitere Unterlagen zur Handhabung in der Praxis zur Verfügung, vorerst ist noch keine Anschaffung entsprechender Softwaremodule erforderlich. Ärzt:innen, die das Modul noch nicht implementiert haben, können also noch abwarten.
Die Honorarordnungen sind von der Diagnoseerfassung nicht berührt, die übermittelten ICD-10 Codes werden nicht für Zwecke der Abrechnung herangezogen. Abrechnungsdiagnosen sind daher wie bisher im dafür vorgesehenen Textfeld zu übermitteln.
Soweit keine Pflicht zur Verwendung der e-card und der e-card-Infrastruktur gemäß § 49 Abs. 7 Z 1 und Abs. 8 ÄrzteG besteht, besteht auch keine Pflicht zur Übermittlung der codierten Diagnosen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.
Für die lokale Dokumentation gemäß §51 Abs 1 ÄrzteG (Patientenakte) muss aktuell keine Diagnosecodierung vorgenommen werden. Die Anwendung der ICD-10 Klassifikation ist gemäß Auskunft der BMASGPK erst ab dem Zeitpunkt der Meldung im Rahmen der Diagnosen- und Leistungsdokumentation und die Zwecke gemäß DokuG vorzunehmen, verpflichtend ab dem 3. Quartal 2026.
Webinar-Aufzeichnungen „Ambulante Leistungs- und Diagnosecodierung“
In der Aufzeichnung unseres Webinars vom 18.11.2025 informieren Sie Experten über die neuen gesetzlichen Anforderungen und deren praktische Umsetzung im medizinischen Alltag. Besonderes Augenmerk wurde auf gesetzliche Grundlagen, Regeln der Diagnosecodierung, e-Health Codierservice und praxisnahe Beispiele gelegt. In einer abschließenden Fragerunde konnten offene Themen geklärt werden.
In der Aufzeichnung unseres Webinars vom 15.12.2025 geben Experten einen vertiefenden Einblick in die Materie sowie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen, im Speziellen werden auch die Anforderungen an Wahlärzt:innen thematisiert.
E-Learning der Gesundheit Österreich GmbH: Ambulante Diagnosencodierung - Wer, wie, was in der medizinischen Praxis
Das E-Learning „Ambulante Diagnosencodierung - Wer, wie, was in der medizinischen Praxis“ steht online auf meindfp.at zur Verfügung und ist mit 1 sonstigen DFP-Punkten approbiert.
