Ambulante Leistungs- und Diagnosecodierung
Ab 1. Jänner 2026 müssen freiberufliche Ärzt:innen für alle erstattungsfähigen sowie Kassenleistungen eine codierte Diagnose- und Leistungsdokumentation übermitteln. Die gesetzliche Grundlage dafür gilt bereits seit 1. Jänner 2025, die Umsetzung wurde jedoch um ein Jahr verschoben. Trotz intensiver Bemühungen, eine im Sinne der Ärzteschaft taugliche Lösung für die bevorstehende Codierung zu finden, hält das Gesundheitsministerium an den bekannten gesetzlichen Rahmenbedingungen fest. Änderungsvorschläge der Bundeskurie für ein praktikables und für die Gesundheitspolitik auswertbares Codiersystem wurden leider zurückgewiesen. Somit wird die Verpflichtung zur ambulanten Leistungs- und Diagnosecodierung aller Voraussicht nach per 1. Jänner 2026 in der aktuellen Form schlagend.
Wir arbeiten intensiv an einer Empfehlung für Ihre Software-Anpassung und werden diese so rasch wie möglich bekanntgeben. Derzeit werden auf mehreren Ebenen weitere Gespräche geführt, um die Einführung so verträglich wie möglich zu gestalten.
Weitere Informationen finden Sie auch im Handbuch ,"Medizinische Dokumentation für den extramuralen ambulanten Bereich" sowie auf der ELGA-Website.
Link: e-Health Codierservice
Webinar-Aufzeichnung „Ambulante Leistungs- und Diagnosecodierung“
Mit 1. Jänner 2026 tritt die Verpflichtung zur ambulanten Leistungs- und Diagnosecodierung für alle niedergelassenen Ärzt:innen (Kassen- und Wahlärzt:innen) in Kraft.
In der Aufzeichnung unseres Webinars informieren Sie Experten über die neuen gesetzlichen Anforderungen und deren praktische Umsetzung im medizinischen Alltag. Besonderes Augenmerk wurde auf gesetzliche Grundlagen, Regeln der Diagnosecodierung, e-Health Codierservice und praxisnahe Beispiele gelegt. In einer abschließenden Fragerunde konnten offene Themen geklärt werden.
