Ambulante Leistungs- und Diagnosecodierung

Ab 1. Jänner 2026 müssen freiberufliche Ärzt:innen für alle erstattungsfähigen sowie Kassenleistungen eine codierte Diagnose- und Leistungsdokumentation übermitteln. Die gesetzliche Grundlage dafür gilt bereits seit 1. Jänner 2025, die Umsetzung wurde jedoch um ein Jahr verschoben. Trotz intensiver Bemühungen, eine im Sinne der Ärzteschaft taugliche Lösung für die bevorstehende Codierung zu finden, hält das Gesundheitsministerium an den bekannten gesetzlichen Rahmenbedingungen fest. Änderungsvorschläge der Bundeskurie für ein praktikables und für die Gesundheitspolitik auswertbares Codiersystem wurden leider zurückgewiesen. Somit wird die Verpflichtung zur ambulanten Leistungs- und Diagnosecodierung aller Voraussicht nach per 1. Jänner 2026 in der aktuellen Form schlagend. 

Wir arbeiten intensiv an einer Empfehlung für Ihre Software-Anpassung und werden diese so rasch wie möglich bekanntgeben. Derzeit werden auf mehreren Ebenen weitere Gespräche geführt, um die Einführung so verträglich wie möglich zu gestalten. 

Außerdem organisieren wir zwei Webinare zur Codierung, eines findet am 18. November statt, ein weiteres wird Anfang Dezember veranstaltet. Den Dezembertermin geben wir in Kürze über die eline bekannt. 

Weitere Informationen finden Sie auch im Handbuch ,"Medizinische Dokumentation für den extramuralen ambulanten Bereich" sowie auf der ELGA-Website.

Link: e-Health Codierservice

Webinar am 25. November 2025

Webinar Ambulante Diagnosecodierung in der Primärversorgung der Plattform Primärversorgung am 25. November 2025, 18:00 - 19:30 Uhr