COVID-19-Testung

Ab 1.4.2024 COVID-19-Tests an symptomatischen Personen vorerst nur privat verrechenbar - Gespräche sind im Gange

Die Bestimmung über die Durchführung von COVID-19-Tests an symptomatischen Personen, die bis 31. März 2024 befristet ist, wird über dieses Datum hinaus nicht verlängert. Derzeit finden Gespräche der BKNÄ mit den SV-Trägern über eine etwaige Übernahme der COVID-19-Testung bei symptomatischen Personen in die Honorarkataloge statt. Bis dahin kann die Leistung privat verrechnet werden. Hierfür wurde von der BKNÄ folgender Empfehlungstarif beschlossen:

  • Für die Durchführung von lnfIuenza-, RSV- und COVID-19-Testungen in den Ordinationen gebührt je durchgeführtem Test ein Honorar in Höhe von EUR 25,- plus dem Einkaufspreis der Test-Kits.