Diagnosecodierung ab 1. Juli: Unsere Unterstützung für Ihre Praxis

AMBCO Verpflichtende Meldung und Codierung ab 1. Juli 2026

Trotz zahlreicher Gespräche mit dem Gesundheitsministerium und ausführlicher Darlegung der Einwände und Bedenken hinsichtlich der codierten Leistungs- und Diagnosendokumentation wird dennoch am vorgesehenen Umsetzungstermin ab 1. Juli 2026 für niedergelassene Ärzt:innen festgehalten. Ergänzend zu unserem Factsheet und unserer Liste mit Diagnosen zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen, die beide im Login-Bereich zur Verfügung stehen, informiert die Bundeskurie in einem Rundschreiben über den aktuellen Stand. 

Die BKNÄ hält darin ausdrücklich fest, dass die ambulante Leistungs- und Diagnosendokumentation in keinem Zusammenhang mit abrechnungsspezifischen Regelungen der jeweiligen Honorarkataloge oder Gesamtverträge stehen darf. Seitens des BMASGPK wurde betont, dass eine codierte Diagnose im Rahmen der verpflichtenden ambulanten Dokumentation keinesfalls zu Streichungen oder sonstigen leistungsrechtlichen Nachteilen bei den Sozialversicherungsträgern führen darf. Das Bundesministerium hat zugesichert, die Sozialversicherungsträger in diesem Punkt entsprechend zu sensibilisieren.

Das Schreiben der Bundeskurie, das Factsheet und die Liste mit Diagnosen, die zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen im Rahmen einer datenarmen Diagnoseübermittlung herangezogen werden können, finden Sie mit weiteren Informationen im Intranet der niedergelassenen Kurie im Login-Bereich, bei „Themen A-Z“ unter D.