Da es im wahlärztlichen Bereich mit 1. Jänner 2026 zu Änderungen gekommen ist, weisen wir Sie auf die ELGA-Vorgaben für Ordinationen hin.
Gemäß Gesundheitstelematikgesetz 2012 sind Sie verpflichtet, Ihre Patient:innen in Ihrer Ordination mit einem gut sichtbaren und zugänglichen Aushang über deren ELGA-Teilnehmerrechte zu informieren. Ein Muster für einen Aushang in Ordinationen sowie eine Broschüre u.a. mit den gesetzlichen Terminen zur Speicherverpflichtung in ELGA finden Sie hier.
Eine Unterlage zur Information der Patient:innen, wenn sich Wahlärzt:innen nicht in der ELGA-Verpflichtung sehen, ist in Arbeit. Wir stellen sie Ihnen in den nächsten Tagen hier auf unserer Website zur Verfügung.
Link: ELGA
