Frist für Teilrefundierung der Prüfungskosten

Der Antrag auf Refundierung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Prüfung gestellt werden.

Für erstmals positiv absolvierte Arztprüfungen zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin/zum Facharzt werden unter gewissen Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der Prüfungskosten refundiert. Die Prüfungen müssen zwischen 1. Jänner 2025 und 31. Dezember 2027 stattfinden und Sie müssen zumindest ein Jahr Mitglied der ÄKNÖ sein. Bitte beachten Sie folgende Frist: Der Antrag auf Refundierung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Prüfung gestellt werden.

Link: Refundierung Prüfungsgebühren