Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte informiert zum Heilmittelkostenkonto gem. § 136 Abs. 1 ASVG (Stand: 8. September 2025): Die Bundesregierung hat im Rahmen der budgetbegleitenden Gesetze für 2025/26 als Maßnahme zur Konsolidierung des Budgets die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags für Pensionsbezieher:innen auf 6 Prozent ab 1. Juni 2025 beschlossen.
Zur Abfederung dieser Maßnahme wurde im ASVG das „Einfrieren der Rezeptgebühr 2026“ und die Umwandlung des bisherigen „Rezeptgebührendeckels“ in einen „Arzneimittelkostendeckel“ vorgesehen. Alle verordneten Arzneimittel müssen in die Obergrenze eingerechnet werden; auch jene, die derzeit günstiger sind als die Rezeptgebühr. Zu diesem Zweck muss der Dachverband der Sozialversicherungsträger für alle Versicherten ein individuelles Heilmittelkostenkonto führen. Dieses muss ab 1. Jänner 2026 nicht nur die Rezeptgebühren, sondern alle verordneten und erstattungsfähigen Medikamente berücksichtigen.
Für ärztliche Ordinationen ohne Hausapotheke liegt die Weiterleitung dieser Daten bei den öffentlichen Apotheken. Bei Ärztinnen und Ärzten mit Hausapotheke erfordern die gesetzlichen Vorgaben allerdings eine Änderung bei der elektronischen Datenübermittlung, die über e-Rezept und Ärzte-Software abzuwickeln ist: „Zur Erfüllung dieser Verpflichtung beabsichtigt der Dachverband, die Datensatzbeschreibungen in den Abrechnungsvereinbarungen mit den öffentlichen Apotheken und den hausapothekenführenden Ärzt:innen dahingehend zu ergänzen, dass der Datensatz im e-Rezept um ein Feld erweitert wird, in dem bei der tagesaktuellen Meldung (Abgabemeldung) zukünftig neben der Anzahl der verrechneten Rezeptgebühren auch die Kosten verordneter Arzneimittel zu übermitteln sind, die unterhalb der Rezeptgebühr liegen. Die SVC arbeitet derzeit noch an der technischen Spezifikation, diese soll aber Mitte September fertiggestellt und dann von der SVC an die Softwarehersteller kommuniziert werden, da diese gesetzliche Verpflichtung bis zum Jahresende umgesetzt werden muss.“
In der Praxis bedeuten diese Vorgaben, dass die Software für hausapothekenführende Ärztinnen und Ärzte entsprechend adaptiert werden muss.
Gefordert werden
- eine tägliche Meldung für die Rezeptgebührenbefreiung (REGO) ab 1. Jänner 2026,
- eine Übermittlung der Abgabedaten inklusive Privatpreis über die Schnittstelle SS12 und zusätzlich
- eine monatliche Meldung für die Versorgungsforschung ab 1. April 2026 = ein zusätzliches XML-File an die ELDA-Drehscheibe.
Aus juristischer Sicht ist auszuführen, dass die im ASVG § 136 Abs. 2 Ziffer 1 gesetzlich geforderte – tägliche – Datenübermittlung ab 1. Jänner 2026 unvermeidlich ist. Demnach werden in allen ärztlichen Ordinationen mit Hausapotheke in den nächsten Monaten Software-Updates durchgeführt:
- November bis Mitte Dezember 2025: Update der Hausapothekensoftware für die tägliche Datenübermittlung (Abgabemeldung)
- Mitte März bis Mitte April 2026: Update der Hausapothekensoftware für die monatliche Datenübermittlung
Die Softwarehersteller werden den hausapothekenführenden Ärzt:innen entsprechende Vorschläge für geeignete Einspielzeiten der Software-Updates anbieten. Der laufende Betrieb soll dadurch nicht beeinträchtigt werden.
