Mit 1. März 2026 tritt die gesetzliche Verpflichtung in Kraft, den neuen Implementierungsleitfaden 2.0 für den e-Impfpass zu verwenden (gemäß §34 eHealthV 2025). Damit wurden die Dokumentation folgender neuer Informationen im e-Impfpass ermöglicht und bestehende Informationen präzisiert:
- Der „Applikationsweg“ einer Impfung kann nun dokumentiert werden. Der „Applikationsweg“ soll angegeben werden, sofern mehrere Applikationswege für einen Impfstoff spezifiziert sind. Sollte nur ein „Applikationsweg“ beim Impfstoff angegeben sein, dann ist die Angabe optional. Folgende Auswahlmöglichkeiten stehen derzeit für den „Applikationsweg“ zur Auswahl:
- Intradermal
- Intramuskulär
- Nasal
- Oral
- Subkutan
- Bei der Erfassung einer neuen Impfung ist künftig die Rolle der medizinisch verantwortlichen Person verpflichtend anzugeben. Wird die Rolle Ärztin/Arzt ausgewählt, ist die Angabe der Fachrichtung oder Additivfächer nicht erforderlich.
Hinweis: Wenn in Ihrem System üblicherweise keine wechselnden Rollen der medizinisch verantwortlichen Person zu erwarten sind, kann die Rolle entsprechend voreingestellt werden. Dadurch kann die manuelle Auswahl bei jeder neuen Impfdokumentation entfallen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter oder Ihre IT-Abteilung.
