Kollektivvertragsverhandlungen

Derzeit finden Verhandlungen mit der Gewerkschaft zum Kollektivvertrag für Ordinationsangestellte statt.

Wenn Sie planen, die Ist-Gehälter Ihrer Angestellten bereits vor Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen freiwillig zu erhöhen, empfehlen wir die schriftliche Vereinbarung einer sogenannten Aufsaugklausel. Dadurch können freiwillig gewährte Überzahlungen des kollektivvertraglichen Mindestgehalts auf künftige kollektivvertragliche Ist-Lohn-Erhöhungen angerechnet werden.

Des Weiteren möchten wir Sie darüber informieren, dass den Entwürfen zum Budgetmaßnahmengesetz 2026 zu entnehmen ist, dass für das Jahr 2026 voraussichtlich erneut die Möglichkeit einer steuerfreien Mitarbeiterprämie gegeben sein wird. Laut aktuellem Entwurf kann diese im Zeitraum Juli bis Dezember 2026 bis zu einer Höhe von EUR 500 steuerfrei gewährt werden, sofern die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (insb. in Kollektivverträgen) erfolgt.

Link: Kollektivvertrag