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Update: Meldung Sterbeverfügungsregister

Bei Hinweisen auf kausalen Zusammenhang mit der Einnahme eines Präparates gemäß Sterbeverfügungsgesetz

Verpflichtend für Totenbeschauärzt:innen ist eine gesonderte Meldung an den Verantwortlichen für das Sterbeverfügungsregister, wenn Hinweise vorliegen, dass der Tod in einem unmittelbaren oder mittelbaren kausalen Zusammenhang mit der Einnahme eines Präparates gemäß Sterbeverfügungsgesetz steht.

Die Erfüllung dieser Meldepflicht erfolgt durch Eintragung ins elektronische Sterbeverfügungsregister. Der dafür notwendige Zugang zum elektronischen Sterbeverfügungsregister ist aktuell nur über die EDV der Gemeinden, den so genannten „Portalverbund“, möglich.
Nach Eingabe der Personendaten (Namen und Geburtsdatum) in der vorgesehenen Maske gelangt man nach Anklicken der Schaltfläche „ZMR-Prüfung“ zum entsprechenden Eintrag des/der Verstorbenen im Sterbeverfügungsregister. Dort befindet sich sodann die Schaltfläche „Fall schließen“, mit dem man die Meldung unter Angabe ergänzender Informationen abschließen kann.

Alternativ kann diese Meldung auch postalisch an den Verantwortlichen für das Sterbeverfügungsregister beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010 Wien, erfolgen, wobei folgende Informationen bekannt zu geben sind:

  1. Identifikationsdaten der verstorbenen Person (Name und Geburtsdatum)
  2. Datum und Ort des Todes
  3. falls bekannt, ob eine Sterbeverfügung errichtet wurde, und falls bekannt, Datum der Errichtung
  4. allfällige Anordnung einer Leichenöffnung oder Obduktion
  5. meldende Totenbeschauärzt:in
  6. Datum der Meldung