Neuerungen zur Vorsorge-Koloskopie ab 1. Oktober 2025

Vorsorge-Koloskopie für alle Versicherten bereits ab dem vollendeten 45. Lebensjahr

In den kommenden Tagen versendet die ÖGK ein Rundschreiben zu aktuellen Änderungen im Bereich der Darmkrebsvorsorge, die von ÖÄK und Dachverband der Sozialversicherungsträger beschlossen worden ist. Das Schreiben geht an alle Vertragsärzt:innen und Wahlärzt:innen mit Vorsorgeuntersuchungsvertrag. 

Folgenden Neuerungen treten mit 1. Oktober 2025 in Kraft: 

  • Vorsorge-Koloskopie ab 45 Jahren: Ab diesem Tag steht die Vorsorge-Koloskopie allen Versicherten bereits ab dem vollendeten 45. Lebensjahr zur Verfügung. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung der Vorsorgeleistungen in Österreich gesetzt.
  • Anpassungen im allgemeinen Befundblatt – Bereich Kolonkarzinom und Koloskopie Im Zusammenhang mit der erweiterten Anspruchsberechtigung kommt es auch zu Änderungen im allgemeinen Befundblatt:
    • Die Erhebung einer familiären Belastung hinsichtlich Kolonkarzinom ist bis zum Alter von 45 Jahren auszufüllen.
    • Ab dem vollendeten 45. Lebensjahr ist der Block „Koloskopie“ zu dokumentieren, um die neue Altersgrenze zu berücksichtigen.
    • Ebenfalls ab 45 Jahren sind Angaben zur Stuhluntersuchung auf okkultes Blut erforderlich.

Diese Anpassungen tragen wesentlich zur Verbesserung der Darmkrebsvorsorge bei und unterstützen die frühzeitige Erkennung von Erkrankungen.