ÖGK spart bei Krankentransporten – und wälzt die Verantwortung auf Ärztinnen und Ärzte ab

Presseinformation vom 30. Mai 2026

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verschärft die Voraussetzungen für Krankentransporte auf Kassenkosten deutlich. In einem aktuellen Schreiben an Ärztinnen und Ärzte präzisiert die ÖGK den Begriff der „Gehunfähigkeit“ neu: Ein Krankentransport ist demnach nur noch dann gerechtfertigt, wenn sich eine Person aufgrund ihres Gesundheitszustands außerhalb der Wohnung nicht selbst fortbewegen kann – auch nicht mit Gehhilfe oder Begleitperson.  Keine Kostenübernahme soll künftig mehr erfolgen, wenn

  • öffentliche Verkehrsmittel fehlen, 
  • die Infrastruktur mangelhaft ist oder
  • keine Begleitperson verfügbar ist. 

Bisher galt als gehunfähig, wer aus gesundheitlichen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel, auch nicht mit Begleitperson nutzen konnte. 

Ärztinnen und Ärzte sollen notwendige Krankentransporte detailliert begründen

Gleichzeitig fordert die ÖGK von Ärztinnen und Ärzten eine deutlich detailliertere Begründung für die medizinische Notwendigkeit eines Krankentransports. Fehlt diese nachvollziehbare Dokumentation, werden die Kosten nicht übernommen. Ausnahmen gelten weiterhin etwa für immungeschwächte Patientinnen und Patienten nach Tumorbehandlungen sowie für jene mit isolationspflichtigen Infektionskrankheiten. Auch für Transporte zur Chemo- oder Strahlentherapie sowie zur Durchführung einer Dialysebehandlung gelten die Regeln der „Gehunfähigkeit“ nicht. Die ÖGK begründet die Neuregelung damit, Krankentransporte auf medizinisch notwendige Fälle zu beschränken und unnötige Fahrten zu vermeiden. Seit Juli 2025 hebt die ÖGK bei planbaren Krankentransporten ohne Sanitäterbegleitung die Rezeptgebühr von 7,55 Euro ein, mit Sanitäterbegleitung 15,10 Euro.

„Mit der Neudefinition des Begriffes „Gehunfähigkeit“ nimmt die ÖGK sehr empfindliche Leistungskürzungen für Versicherte vor. Dass angesichts der finanziellen Situation Einsparungen notwendig sind, ist nachvollziehbar. Völlig unverständlich ist jedoch, dass sich die ÖGK bei Umsetzung und Kommunikation dieser Maßnahmen aus der Verantwortung stiehlt und die gesamte Belastung auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte abwälzt“, kritisiert Ärztekammerpräsident Dr. Harald Schlögel.

ÖGK nimmt sich in der Umsetzung der Sparmaßnahme aus der Verantwortung 

Wir erhalten ein lapidares Schreiben, sollen die neuen Regeln administrieren, die Neudefinition von ‚Gehunfähigkeit‘ erklären, die medizinische Notwendigkeit detailliert begründen – und letztlich auch den Ärger jener Patientinnen und Patienten abfangen, die ihren Krankentransport künftig großteils privat bezahlen müssen. Neben dem Aufruf von ÖGK-Obmann Andreas Huss zur Vier-Minuten-Medizin sollen wir jetzt auch noch die Sparmaßnahmen der ÖGK gegenüber den Versicherten rechtfertigen“, sagt Dr. Dagmar Fedra-Machacek, Kurienobfrau und niedergelassene Kassenärztin.

Wer nicht rund 300 Patientinnen oder Patienten pro Woche „durchschleust“, gilt für die ÖGK nicht als versorgungswirksam. Die Mindestöffnungszeit einer Kassenordination beträgt 20 Wochenstunden. Bei 300 Patientinnen und Patienten bleiben somit im Schnitt vier Minuten pro Person.

Die Kurienobfrau rechnet damit, dass künftig nur noch schwerstkranke Personen Anspruch auf einen Krankentransport auf Kassenkosten haben – etwa bettlägerige oder komatöse Personen, immungeschwächte Patientinnen und Patienten nach Chemotherapien oder Menschen mit isolationspflichtigen Infektionskrankheiten. 

Kasse spart bei Transporten, Ärzteschaft bleibt auf Verantwortung und Ärger sitzen

Die ÖGK verschärft die Regeln, zieht sich aber bei den Folgen aus der Verantwortung. Wir Ärztinnen und Ärzte sollen restriktive Vorgaben umsetzen, den Patientinnen und Patienten Leistungskürzungen erklären und am Ende auch deren Ärger ausbaden. Das ist keine saubere Steuerung, sondern eine Verlagerung von Verantwortung auf die Ordinationen“, sagt Fedra-Machacek abschließend.


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Wien, 30. Mai 2026