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Umsatzsteuerliche Behandlung ärztlicher Gutachten

gem. Führerscheingesetz (FSG) bzw. Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)

  • Bei ärztlichen Gutachten gem. § 8 Abs 1 FSG (Erteilung der Lenkerberechtigung)  gilt unverändert die unechte Umsatzsteuerbefreiung gem. § 6 Abs 1 Z 19 UStG.
  • Gutachten über verkehrspsychologische Untersuchungen und Stellungnahmen im Sinne der §§ 17 und 18 FSG-GV  sind ab 1.7.2021 umsatzsteuerpflichtig.
    Grundsätzlich gilt auch hier, dass  - sofern die allgemeinen Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllt sind -  auch weiterhin die unechte Umsatzsteuerbefreiung nach dem 1.7.2021 für Gutachten gem. §§ 17 und 18 FSG-GV zur Anwendung gelangen kann.