- Bei ärztlichen Gutachten gem. § 8 Abs 1 FSG (Erteilung der Lenkerberechtigung) gilt unverändert die unechte Umsatzsteuerbefreiung gem. § 6 Abs 1 Z 19 UStG.
- Gutachten über verkehrspsychologische Untersuchungen und Stellungnahmen im Sinne der §§ 17 und 18 FSG-GV sind ab 1.7.2021 umsatzsteuerpflichtig.
Grundsätzlich gilt auch hier, dass - sofern die allgemeinen Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllt sind - auch weiterhin die unechte Umsatzsteuerbefreiung nach dem 1.7.2021 für Gutachten gem. §§ 17 und 18 FSG-GV zur Anwendung gelangen kann.
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