ELGA-Serviceline

Bei Problemen mit dem e-Impfpass können Sie sich an die ELGA-Serviceline wenden:Tel.: +43 50 1244422
Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag von 6:00 Uhr bis 13:00 Uhr
E-Mail: e-impf-support(at)elga-serviceline.at

Der e-Impfpass (zentrales Impfregister) dient der zentralen, elektronischen Erfassung aller in Österreich verabreichten Impfungen. Patient:innen haben dadurch den Vorteil, jederzeit auf Ihre Impfdaten zugreifen zu können. Auch Ärzt:innen können bei Patientenkontakt den e-Impfpass einsehen. Im Anlassfall (z.B. Pandemie) kann das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) auf die anonymisierten Impfdaten zugreifen, um Informationen über die Durchimpfung der Bevölkerung zu erhalten.

Um auf den e-Impfpass zugreifen zu können, muss innerhalb der letzten 28 Tage die e-Card des:der betreffenden Patient:in in Ihrer Ordination gesteckt worden sein.

Der e-Impfpass nutzt technisch die bestehende ELGA-Infrastruktur. Er stellt allerdings keine ELGA-Anwendung im engeren Sinne dar, daher ist auch kein Opt-Out (wie bei ELGA) möglich.

Impfungen bleiben lebenslang gespeichert und werden zehn Jahre nach Sterbedatum bzw. 120 Jahre nach Geburtsdatum gelöscht.

Aktuell sind folgende in Österreich verabreichte Impfungen verpflichtend im e-Impfpass einzutragen:

  • COVID-19
  • Influenza
  • Affenpocken (Mpox)
  • Humane Papillomaviren (HPV)

Personen ohne österreichische SV-Nummer müssen zuvor durch die ELGA GmbH im Zentralen Patientenindex angelegt werden (Kontaktdaten ELGA-Serviceline).

Alle anderen in Österreich verfügbaren Impfungen können ebenfalls im e-Impfpass erfasst werden.

Ebenso ist es möglich, in der Vergangenheit durchgeführte Impfungen nachzutragen. Das Nachtragen von vergangenen Impfungen ist eine Privatleistung, die Empfehlungstarife (Empfehlungstarif der Bundeskurie Niedergelassene Ärzte mit Gültigkeit ab 1.1.2024) sind wie folgt:

  • Honorar für ein bis zwei Nachträge: EUR 30,--
  • Honorar für drei und mehr Nachträge: EUR 42,--
  • Honorar bei Nachtragung mit ausführlicher Beratung: EUR 54,--

Erfassung von Impfungen

Ärzt:nnen mit e-Card-Anschluss können direkt in der Arztsoftware auf den e-Impfpass zugreifen. Dazu wird ein eigenes Softwaremodul benötigt, ein entsprechendes Angebot erhalten Sie von Ihrem Softwareanbieter.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, direkt über die Web-Oberfläche (WebGUI) des e-Card-Systems auf den e-Impfpass zuzugreifen. Dabei fallen keine Kosten an, eine Anleitung finden Sie hier: www.chipkarte.at

Ärzt:innen, die über keinen e-Card-Anschluss verfügen, können Impfungen auch kostenlos mittels Webbasiertem Zugang über die GDA-Plattform (e-Impfamt) erfassen.

Ärzt:innen, die weder über einen e-Card-Anschluss noch über ein Tablet verfügen, können Impfungen auch kostenlos mittels Webbasiertem Zugang über die GDA-Plattform (e-Impfamt) erfassen. Zur Authentifizierung wird die ID Austria benötigt.

Den Webbasierten Zugang zum e-Impfpass erreichen Sie über folgenden Link: gda.gesundheit.gv.at

Erfassung über eigenes Endgerät: Ab sofort steht die e-Impfdoc-App zur Installation auf eigenen Endgeräten (nur Tablets) zur Verfügung. 

Auch die Erfassung von Impfungen über einen fremden e-Card-Anschluss ist möglich. Dazu wird eine o-Card benötigt, diese kann kostenlos bei der ÖGK angefordert werden.
Kontakt: Hr. Sallmutter
Tel. +43 50 766123304
E-Mail: hannes.sallmutter(at)oegk.at

Korrekte Erfassung von Impfungen & Datamatrix-Codes

Bei den meisten Impfungen, die in den e-Impfpass einzutragen sind (verpflichtend Grippe-, Covid-, HPV- und Affenpockenimpfungen; alle anderen Impfungen freiwillig), kann der Barcode bzw. QR-Code auf der Verpackung des Impfstoffes gescannt werden. Lediglich bei Covid-Impfungen müssen die DataMatrix-Codes auf der Website der ELGA GmbH verwendet werden, diese finden Sie auf www.e-impfpass.gv.at

Bei Impfungen, die im Rahmen des öffentlichen Impfprogramms Influenza verabreicht werden, ist im Feld „Impfprogramm“ im e-Impfpass „Öffentliches Impfprogramm (ÖIP) Influenza“ auszuwählen.

Seit Oktober 2024 ist die Erfassung des Impfsettings verpflichtend bei der Eintragung im e-Impfpass anzugeben. Die Erfassung des Impfschemas wurde vereinfacht. 

Nähere Informationen zur korrekten Erfassung von Covid- und Influenza-Impfungen, des Impfsettings und des Impfschemas entnehmen Sie bitte den untenstehenden Dokumenten.

Dokumentation von Impfungen im e-Impfpass (pdf) 248 KB
Allgemeines, Dokumentation COVID-19 und ÖIP Influenza
Dokumentation von Impfungen im e-Impfpass (pdf) 151 KB
Vereinfachung bei den Auswahlmöglichkeiten der Impfschemata

Weitere Informationen

Wichtige News zum e-Impfpass für Ärztinnen, Ärzte und Gesundheitseinrichtungen finden Sie auch auf: www.e-impfpass.gv.at/news/

Die weiteren Details zur Impfdokumentation wie auch generell zum ÖIP Impfprogramm finden Sie unter dem Link: www.gesundheitskasse.at/influenza.

ecard - e-Impfpass

Kontakt:

© Bernhard Noll
Florian Annegg, MA
+43 1 53751 240