ELGA-Serviceline

Bei Problemen mit dem e-Impfpass können Sie sich an die ELGA-Serviceline wenden:Tel.: +43 50 1244422
Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag von 6:00 Uhr bis 13:00 Uhr
E-Mail: e-impf-support(at)elga-serviceline.at

Der e-Impfpass (zentrales Impfregister) dient der zentralen, elektronischen Erfassung aller in Österreich verabreichten Impfungen. Patient:innen haben dadurch den Vorteil, jederzeit auf Ihre Impfdaten zugreifen zu können. Auch Ärzt:innen können bei Patientenkontakt den e-Impfpass einsehen. Im Anlassfall (z.B. Pandemie) kann das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) auf die anonymisierten Impfdaten zugreifen, um Informationen über die Durchimpfung der Bevölkerung zu erhalten.

Um auf den e-Impfpass zugreifen zu können, muss innerhalb der letzten 28 Tage die e-Card des:der betreffenden Patient:in in Ihrer Ordination gesteckt worden sein.

Der e-Impfpass nutzt technisch die bestehende ELGA-Infrastruktur. Er stellt allerdings keine ELGA-Anwendung im engeren Sinne dar, daher ist auch kein Opt-Out (wie bei ELGA) möglich.

Impfungen bleiben lebenslang gespeichert und werden zehn Jahre nach Sterbedatum bzw. 120 Jahre nach Geburtsdatum gelöscht.

Aktuell sind folgende in Österreich verabreichte Impfungen verpflichtend im e-Impfpass einzutragen:

  • COVID-19
  • Influenza
  • Affenpocken (Mpox)
  • Humane Papillomaviren (HPV)

Personen ohne österreichische SV-Nummer müssen zuvor durch die ELGA GmbH im Zentralen Patientenindex angelegt werden (Kontaktdaten ELGA-Serviceline).

Alle anderen in Österreich verfügbaren Impfungen können ebenfalls im e-Impfpass erfasst werden.

Ebenso ist es möglich, in der Vergangenheit durchgeführte Impfungen nachzutragen. Das Nachtragen von vergangenen Impfungen ist eine Privatleistung, die Empfehlungstarife (Empfehlungstarif der Bundeskurie Niedergelassene Ärzte mit Gültigkeit ab 1.1.2024) sind wie folgt:

  • Honorar für ein bis zwei Nachträge: EUR 30,--
  • Honorar für drei und mehr Nachträge: EUR 42,--
  • Honorar bei Nachtragung mit ausführlicher Beratung: EUR 54,--

Erfassung von Impfungen

Ärzt:nnen mit e-Card-Anschluss können direkt in der Arztsoftware auf den e-Impfpass zugreifen. Dazu wird ein eigenes Softwaremodul benötigt, ein entsprechendes Angebot erhalten Sie von Ihrem Softwareanbieter.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, direkt über die Web-Oberfläche (WebGUI) des e-Card-Systems auf den e-Impfpass zuzugreifen. Dabei fallen keine Kosten an, eine Anleitung finden Sie hier: www.chipkarte.at

Ärzt:innen, die über keine e-Card-Ausstattung verfügen, können Impfungen im e-Impfpass über speziell für diesen Zweck konfigurierte Tablets erfassen. Der Bezug der Tablets erfolgt direkt über einen Netzprovider. Auf den entsprechenden Webseiten finden sie die jeweiligen Angebote:

Ein Tablet kann auch von mehreren Ärzt:innen verwendet werden, die gemeinsame Anschaffung und Teilung der Kosten ist also möglich.

Zur Authentifizierung am Tablet wird eine ID Austria benötigt.

Ärzt:innen, die weder über einen e-Card-Anschluss noch über ein Tablet verfügen, können Impfungen auch kostenlos mittels Webbasiertem Zugang über die GDA-Plattform (e-Impfamt) erfassen. Zur Authentifizierung wird die ID Austria benötigt.

Den Webbasierten Zugang zum e-Impfpass erreichen Sie über folgenden Link: gda.gesundheit.gv.at

Erfassung über eigenes Endgerät

Ab sofort steht die e-Impfdoc-App zur Installation auf eigenen Endgeräten (nur Tablets) zur Verfügung. Genauere Informationen finden Sie im nachstehenden Dokument.

Auch die Erfassung von Impfungen über einen fremden e-Card-Anschluss ist möglich. Dazu wird eine o-Card benötigt, diese kann kostenlos bei der ÖGK angefordert werden.
Kontakt: Hr. Sallmutter
Tel. +43 50 766123304
E-Mail: hannes.sallmutter(at)oegk.at

Korrekte Erfassung von Impfungen & Datamatrix-Codes

Bislang konnte bei Impfungen, die in den e-Impfpass einzutragen sind (verpflichtend Grippe-, Corona-, HPV- und Affenpockenimpfungen; alle anderen Impfungen freiwillig) der Barcode bzw. QR-Code auf der Verpackung des Impfstoffes gescannt werden.

Impfungen, die im Rahmen des ÖIP-Influenza verabreicht werden, müssen immer mit der entsprechenden Impfstoffbezeichnung beginnend mit „IAA“ im e-Impfpass dokumentiert werden. Um eine korrekte Dokumentation mittels Scans sicherzustellen, können hierfür nicht die auf der Impfstoff-Verpackung aufgedruckten DataMatrix-Codes genutzt werden, sondern müssen die eigens dafür erstellten Codes verwendet werden.

Links:

Die entsprechenden Datamatrix-Codes (ÖIP-Influenza & Covid) finden Sie auch unter den Links:
www.e-impfdoc.at
www.e-impfpass.gv.at/app-e-impfdoc-tablet

Wichtige News zum e-Impfpass für Ärztinnen, Ärzte und Gesundheitseinrichtungen finden Sie auch auf: www.e-impfpass.gv.at/news/

Die weiteren Details zur Impfdokumentation wie auch generell zum ÖIP Impfprogramm finden Sie unter dem Link: www.gesundheitskasse.at/influenza.

Weitere Informationen

Kontakt:

© Bernhard Noll
Florian Annegg, MA
+43 1 53751 240