Verfügbarkeit von Herbstimpfungen und Impfempfehlungen

Ab Herbst sind wieder Impfungen gegen bestimmte respiratorisch übertragene Krankheiten empfohlen.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat über die Verfügbarkeit von Herbstimpfungen und die Impfempfehlungen zu Influenza und Covid-19 informiert.

  • Impfungen gegen COVID-19 sind ab Herbst empfohlen. Neue Variantenimpfstoffe gerichtet gegen LP.8.1 können bereits im e-Impfshop der BBG abgerufen werden.
  • Impfungen gegen Influenza werden idealerweise Mitte Oktober/im November verabreicht. Aufgrund der Empfehlung der WHO sind in der kommenden Saison 2025/26 alle Impfstoffe trivalent, der Yamagata-Stamm kommt weltweit nicht mehr vor. Influenza-Impfstoffe sind seit 1. September 2025 im e-Impfshop der BBG bestellbar.
  • Es wird davon ausgegangen, dass die RSV-Saison von 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026 dauert. Beyfortus wird im 1. Lebensjahr zwischen Oktober und März einmalig verabreicht, sodass Kinder in ihrer ersten RSV-Saison geschützt sind. Es wird außerdem empfohlen für Risikokinder im Alter von bis zu 24 Monaten, die während ihrer zweiten RSV-Saison weiterhin anfällig für eine schwere RSV-Erkrankung sind.

    • Kinder geboren ab 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026 (RSV-Saison): Immunisierung innerhalb der ersten Lebenswoche, nach der Geburt vor Entlassung aus dem Krankenhaus
    • Kinder geboren ab 1. April 2026 bis 30. September 2026: Immunisierung im Oktober/November 2026 vor ihrer ersten RSV-Saison, gegebenenfalls angepasst an aktuelle Surveillance-Daten. 

    Es sind bereits ausreichend Mengen an Beyfortus in Österreich verfügbar und können über den e-Impfshop der BBG über die gewohnten Kanäle des kostenfreien Kinderimpfprogramms seit 1. September 2025 bestellt werden. 

Für NÖ gilt: Die Vorgangsweise bei Beyfortus läuft analog zu allen anderen Impfungen im kostenfreien NÖ Kinderimpfprogramm:
Ärztinnen und Ärzte ohne Hausapotheke stellen ein Rezept aus (mit dem üblichen Vermerk auf das NÖ Kinderimpfprogramm) und 
Ärztinnen und Ärzte mit Hausapotheke haben auch die Möglichkeit direkt beim Großhandel zu bestellen (kostenlos, wenn im Rahmen des Kinderimpfprogramms).

  • Sie werden dringend gebeten, RSV-Immunisierungen im e-Impfpass zu dokumentieren bzw. erforderlichenfalls nachzutragen.
  • Neugeborene, deren Mütter 4 Wochen vor der Geburt in der Schwangerschaft gegen RSV geimpft wurden, benötigen kein zusätzliches Beyfortus.
  • Jedoch Kinder, deren Mütter weniger als 2 Wochen vor Geburt geimpft wurden, sollten Beyfortus erhalten.
  • Bei Risikokindern (Frühgeborene) sollte die passive Immunisierung erfolgen, unabhängig davon, ob die Mutter während der Schwangerschaft gegen RSV geimpft wurde.
  • Beyfortus kann zeitgleich mit Kinderimpfungen verabreicht werden. 

Untenstehend finden Sie die aktualisierten Influenza-Impfempfehlungen sowie nochmals die Impfempfehlungen zu COVID-19. 

Ein Update des „Impfplan Österreich“ mit allen konsolidierten Empfehlungen ist für 1. Oktober 2025 geplant. Die Neuerungen werden auch in einem Webinar kommuniziert werden.